(ots) - Verbraucher, die sich im Jahr 2011 rezeptfreie
Arzneimittel aus der Apotheke geholt haben, können ihre Quittungen
für das Finanzamt sammeln, um Steuern zu sparen. Darauf macht der
Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam. Wer die Kosten für privat
bezahlte Medikamente in der Einkommensteuererklärung als
"Außergewöhnliche Belastungen" geltend machen will, muss jedoch eine
medizinische Notwendigkeit für das Verwenden der Präparate
nachweisen.
Dieser Nachweis kann durch ein so genanntes Grünes Rezept
erfolgen, das der Arzt als Empfehlung ausgestellt und der Apotheker
als Quittung bedruckt hat. Ob und in welcher Höhe derartige Ausgaben
für die Selbstmedikation anerkannt werden, prüft das Finanzamt von
Fall zu Fall. Steuermindernd wirken krankheitsbedingte Kosten nur
dann, wenn sie eine "zumutbare Belastung" übersteigen; sie in der
eigenen Steuererklärung anzugeben, kann sich also je nach Einkommen
und Familienstand lohnen.
Viele Apotheken unterstützen die Verbraucher beim nachträglichen
Sammeln von Quittungen und Belegen: Wer als Patient in seiner
Stammapotheke eine Kundenkarte besitzt, kann dort um eine
Bescheinigung über alle Ausgaben für Medikamente im Jahr 2011 bitten,
die seine Krankenkasse nicht erstattet hat und die er deshalb privat
zahlen musste. Das entsprechende Service-Angebot sowie Inhalt und
Form der Bescheinigungen variieren jedoch von Apotheke zu Apotheke.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen unter www.abda.de
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