- Das Neugeborene sinnvoll ab-, aber nichtüberversichern- Obligatorisch sind Kranken-, private Haft- und private Unfallversicherung
(firmenpresse) - Berlin, 12. Januar 2012 - In Deutschland erblickten in den vergangenen Jahren jeweils knapp 700.000* Kinder das Licht der Welt. Mit dem freudigen Ereignis warten auch einige formale Erledigungen wie der Gang zum Standes-, Finanz- und Jugendamt auf die frischgebackenen Eltern. In diesem Zusammenhang weist das unabhängige Verbraucherportal toptarif.de (www.toptarif.de) darauf hin, dass nach der Geburt eines Kindes auch der Versicherungsschutz für das neue Familienmitglied entsprechend angepasst werden sollte.
In der Regel ist das recht einfach, in vielen Policen können Kinder problem- und kostenlos mitversichert werden. Die Experten von toptarif.de zeigen, worauf Familien hierbei achten sollten und welcher Versicherungsschutz für Neugeborene darüber hinaus sinnvoll ist. "Nicht alle empfohlenen oder angepriesenen Versicherungen sind tatsächlich notwendig", erklärt Janine Pentzold von toptarif.de (www.toptarif.de). "Essentiell für Babys sind eine Kranken-, eine private Haftpflicht- und eine private Unfallversicherung", so Pentzold. "Auf zusätzliche Produkte kann mit Blick auf die meist begrenzten Budgets junger Familien zunächst verzichtet werden."
Private Haftpflichtversicherung: Nur Familientarife sichern Nachwuchs automatisch mit ab
Die private Haftpflichtversicherung reguliert Schäden, die Dritten entstanden sind - kleinere Malheure wie zerbrochene Fensterscheiben ebenso wie die Folgen größerer Unfälle mit Personenschäden. Der Nachwuchs ist jedoch nur dann automatisch und kostenfrei mitversichert, wenn ein Familien- oder Partnertarif vorliegt, nicht aber bei Singletarifen. "Verbraucher sollten deshalb rechtzeitig klären, ob Kinder mitversichert sind und bei Bedarf eine Tarifanpassung vornehmen", empfiehlt Pentzold. Dies lohnt sich langfristig, denn die Familienversicherung gilt auch dann noch, wenn aus dem Kind ein junger Erwachsener geworden ist - zumindest dann, wenn der volljährige Nachwuchs unverheiratet ist, keinen eigenen Haushalt führt und sich in einer Schul- oder einer sich nahtlos anschließenden Berufsausbildung befindet. Danach bzw. mit Vollendung des 25. Lebensjahres muss in der Regel eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, welche bereits für wenige Euro im Monat zu haben ist.
Private Haftpflichtversicherung: Deliktunfähige Kinder explizit einschließen
Kinder unter sieben Jahren gelten in Deutschland jedoch grundsätzlich als deliktunfähig, im Straßenverkehr sogar bis zu einem Alter von zehn Jahren. Erst mit dem Erreichen der Deliktfähigkeit haften Eltern für die Sprösslinge und erst dann muss die Haftpflichtversicherung entstandene Schäden regulieren. Die meisten von Kleinkindern verursachten Schadensfälle ereignen sich vor allem im eigenen Freundeskreis. Hier kann es besonders unangenehm sein, wenn die Haftpflicht die Regulierung verweigert, weil das Kind nicht mitversichert ist. Eltern sollten daher klären, ob auch der deliktunfähige Nachwuchs haftpflichtversichert ist und die Police gegebenenfalls ändern.
Krankenversicherung: Ob privat oder gesetzlich hängt vom Versicherungsstatus der Eltern ab
Bereits mit dem ersten herzhaften Schrei benötigen Neugeborene eine Krankenversicherung. Ob der Säugling privat oder gesetzlich versichert wird, hängt von der Versicherungssituation der Eltern ab. Sind beide Elternteile Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, ist das Kind ebenfalls automatisch gesetzlich versichert, eine private Versicherung ist dann nicht möglich. Die Geburt des Kindes muss der Krankenkasse gemeldet werden - der Nachwuchs ist dann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bzw. zum Ende der ersten Ausbildung über eines der beiden Elternteile kostenfrei familienversichert.
Sind Vater und Mutter Mitglieder der privaten Krankenversicherung, kann das Kind ebenfalls ausschließlich privat und mit eigener Beitragspflicht versichert werden. Ist nur ein Elternteil privat versichert, hängt es vom Versicherungsstatus und dem Einkommen der Eltern ab, wie das Kind versichert wird. Die Aufnahme in die private Krankenversicherung muss spätestens acht Wochen nach der Entbindung beantragt werden. Die Kasse übernimmt dann rückwirkend bis zur Geburt die angefallenen Kosten.
Private Unfallversicherung schützt bei Unfall in Freizeit
Da die gesetzliche Unfallversicherung für Kinder in der Regel nur die Zeit in Kindergarten bzw. Schule und den Weg in die Einrichtungen und zurück absichert, sich die meisten Unfälle aber in der Freizeit ereignen, ist eine private Unfallversicherung anzuraten. Der Nachwuchs kann über einen eigenen Vertrag oder im Rahmen der elterlichen Unfallvorsorge abgesichert werden. Wichtig sind hierbei ausreichend hohe Deckungssummen. "Als sinnvoll gelten in der Branche Versicherungssummen von 200.000 bis 400.000 Euro", erklärt Janine Pentzold von toptarif.de. "Zudem empfiehlt sich eine möglichst hohe Progression - diese lässt die Versicherungsleistung bei höheren Invaliditätsgraden stufenweise steigen. So werden beispielsweise bei einer Versicherungssumme von 200.000 Euro und einer Progression von 225 Prozent im Falle einer Vollinvalidität 450.000 Euro ausgezahlt."
Nachwuchs bei Hausrat- und Kfz-Versicherung angeben und Hauptverdiener absichern
Auch bei anderen Policen ist es lohnenswert, den Nachwuchs anzugeben. So bieten einige Kfz-Versicherer Kunden mit Familienzuwachs Vergünstigungen in speziellen Tarifvarianten. Auch bei der Hausratversicherung ist eine Aktualisierung meist angebracht, da die Deckungssumme auf Grund der zahlreichen Neuanschaffungen für das Kind oft nicht mehr ausreicht und angepasst werden muss.
Darüber hinaus ist es mit der Geburt eines Kindes sinnvoll, den Hauptverdiener der Familie gegen Berufsunfähigkeit abzusichern, da dessen Einkommen nun noch wichtiger ist. Außerdem sollten die Eltern über eine ausreichende Risikovorsorge nachdenken - für den Fall, dass das Kind beide Elternteile verliert, ist es dann beispielsweise über eine Risikolebensversicherung zumindest finanziell abgesichert. Vor dem Abschluss einzelner Versicherungen empfiehlt sich ein Vergleich verschiedener Angebote, da es hinsichtlich des Preis-Leistungs-Verhältnisses zum Teil erhebliche Abweichungen geben kann. Einen Überblick verschaffen hier kostenlose Vergleichsrechner im Internet.
Durch Verbraucherportale wie toptarif.de (www.toptarif.de/versicherungen) oder kostenlose Service-Hotlines wie 0800 - 10 30 49 800 können Verbraucher schnell und unkompliziert verschiedene Versicherungen vergleichen und kostenlos zu günstigen Anbietern wechseln.
* Quelle: Zahlen des Statistischen Bundesamtes Deutschland zur natürlichen Bevölkerungsbewegung
toptarif.de ist eines der führenden deutschen Verbraucherportale im Internet für den kompetenten Tarifvergleich. Auf www.toptarif.de können Verbraucher mit minimalem Aufwand attraktive Angebote in den Kategorien Strom, Gas, Versicherungen, Finanzen und DSL recherchieren und auf Wunsch direkt zu einem neuen Anbieter wechseln. Für eine individuelle und transparente Beratung steht das angeschlossene Servicecenter telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 - 10 30 499 zur Verfügung. Zudem finden Verbraucher auf dem Portal viele nützliche Tipps und Informationen rund um den Anbieterwechsel. Der gesamte Vergleichs- und Wechselservice ist dabei völlig kostenfrei und unabhängig.
Seit der Gründung im Sommer 2007 hat toptarif.de mehrere Hunderttausend Verbraucher beraten und beim Wechsel zu günstigeren Anbietern unterstützt. Das Unternehmen gehört mehrheitlich zur Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck und beschäftigt aktuell rund 80 Mitarbeiter am Standort Berlin.
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