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Unternehmen
Frankfurt (euro adhoc) - Der Greenwich Beteiligungen AG (ISIN: DE
0001262111) ist von ihren Rechtsberatern deren vorläufige Auswertung
des Sonderprüfungsberichts des Sonderprüfers vorgelegt worden, der
vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main durch Beschluss vom 13.
Januar 2011 bestellt worden war. Gegenstand der in den Monaten Mai
bis Dezember 2011 durchgeführten Prüfung waren verschiedene Fragen
über mögliche Pflichtverletzungen des Vorstands und des Aufsichtsrats
der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Entscheidung über die
Teilnahme an der Kapitalerhöhung der CCP Systems AG mit Sitz in
Stuttgart, die von deren Hauptversammlung am 17. Oktober 2008
beschlossen worden war. Die Auswertung der Rechtsberater der
Gesellschaft hat ergeben, dass der Sonderprüfer keine groben
Pflichtverletzungen und keine Unredlichkeiten des Vorstands oder des
Aufsichtsrats festgestellt hat.
Zusammengefasst kommt der Sonderprüfer Dr. Alexander Düll, Falk GmbH
& Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Heidelberg, im Wesentlichen zu folgenden Ergebnissen:
Nach der Beurteilung des Sonderprüfers hat der Vorstand der Greenwich
Beteiligungen AG bei der Entscheidung über die Teilnahme an der
Kapitalerhöhung der CCP Systems AG die formalen Vorgaben eingehalten, die
ihm durch Gesetz und Satzung bei der Vornahme vergleichbarer
Entscheidungen vorgegeben sind. Der Aufsichtsrat sei im Vorfeld der
Entscheidung über die Kapitalmaßnahme über die wirtschaftliche Situation
der CCP Systems AG informiert gewesen und habe die Entscheidung des
Vorstands zur Beteiligung an der Kapitalerhöhung genehmigt. Die
Entscheidung über die Vornahme der Kapitalerhöhung sei auf Basis eines
eher vagen Informationsstands und der Erwartung erfolgt, mit einem
geänderten Geschäftsmodell sowie einem ausgetauschten Management mit der
von der CCP Systems AG gehaltenen Basistechnologie JScribe in der Zukunft
wieder Erträge erzielen zu können. Sie sei daher auf Grundlage eines
unsicheren und unzureichende Informationsstands erfolgt und sei nur
unzureichend dokumentiert. Die Entscheidung der Greenwich Beteiligungen AG
zur Beteiligung an der Kapitalerhöhung der CCP Systems AG sei für einen
Außenstehenden nicht zwangsläufig nachzuvollziehen. Insoweit könne nicht
davon ausgegangen werden, dass bei der Entscheidung über die Teilnahme an
der Kapitalerhöhung durch die Greenwich die Grundsätze ordnungsmäßiger
Unternehmensführung vollständig beachtet worden seien.
Nach Durchsicht der ihm überlassenen Unterlagen kann der Sonderprüfer
keine Anhaltspunkte dafür feststellen, dass die Entscheidung der Greenwich
Beteiligungen AG über die Teilnahme an der Kapitalerhöhung am 17. Oktober
2008 bei der CCP Systems AG durch sachfremde eigene Interessen des
Vorstands und/oder des Aufsichtsrats beeinflusst worden war.
Der Sonderprüfer stellt fest, dass der Aufsichtsrat der Greenwich
Beteiligungen AG sich im Lauf des Geschäftsjahrs 2008 im Rahmen der
ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats sowie auch außerhalb regelmäßig
über den Stand der Verhandlungen, die geplante Kapitalmaßnahme der CCP
Systems AG sowie deren aktuelle wirtschaftliche Situation hat informieren
lassen. Der Aufsichtsrat habe es jedoch bei den allgemeinen Informationen
bewenden lassen und nicht darauf gedrungen, dass der Vorstand eine
systematische Abwägung von Chancen und Risiken aus dem zusätzlichen
Kapitalengagement anstellte und dem Aufsichtsrat auch nachvollziehbar
vorlegte. Damit könne festgehalten werden, dass auch der Aufsichtsrat in
diesem Zusammenhang seinen Pflichten nicht vollumfänglich nachgekommen
sei.
Im Ergebnis verneint der Sonderprüfer, dass der Aufsichtsrat durch
Nichtverfolgung etwaiger Ansprüche im Geschäftsjahr 2008 gegenüber der
Greenwich Beteiligungen AG eine Pflichtverletzungen begangen hat. Aufgrund
seiner Prüfung kommt der Sonderprüfer außerdem zu dem Ergebnis, dass im
Geschäftsjahr 2008 durch den Aufsichtsrat noch nicht festgestellt werden
konnte, ob bei der Entscheidung über die Teilnahme an der Kapitalerhöhung
der CCP Systems AG für die Gesellschaft überhaupt ein Schaden entstanden
ist.
In der kommenden ordentlichen Hauptversammlung, die voraussichtlich
im Frühsommer 2012 stattfinden wird, ist eine detaillierte
Berichterstattung über die Sonderprüfung und deren Ergebnisse
vorgesehen.
Rückfragehinweis:
Greenwich Beteiligungen AG
Ariane Seeger
Roßmarkt 14
60311 Frankfurt
Tel: 069-9709890
Fax: 069-970989-20
Mail: info(at)greenwich-ag.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: Greenwich Beteiligungen AG
Roßmarkt 14
D-60311 Frankfurt
Telefon: +49 (0)69 970989 0
FAX: +49 (0)69 970989 20
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Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: DE0001262111
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