(ots) - Menschenverachtende Gesinnung
Der neue russische Entwurf für eine Syrien-Resolution wird von
einem fadenscheinigen Argument zusammengehalten. Darin heißt es, der
UN-Sicherheitsrat könne die Gewalt des syrischen Regimes gegen
Aufständische nicht verurteilen. Denn die Opposition sei ebenso
verantwortlich für das Blutvergießen wie die Führung. Wohl wahr:
Ähnlich wie im Bürgerkrieg bekämpfen sich Truppen, Deserteure und
Rebellen, da agiert nicht nur eine Seite mörderisch.
Jedoch ist diese wenig überraschende Erkenntnis nicht der Grund
für Moskaus zurückhaltende Rolle. Vielmehr treiben handfeste
strategische Interessen die Vetomacht bei den Vereinten Nationen um.
Syrien ist ein enger Partner von Präsident Dmitri Medwedew und
Regierungschef Wladimir Putin: Moskau liefert nicht nur Waffen an
Damaskus, sondern hat im Hafen von Tartus auch eine bedeutende
Militärbasis.
Hinzu kommt, dass Russland die syrischen Aufständischen als
Extremisten bezeichnet. Das macht Syriens Diktator Baschar al-Assad
ebenfalls, der Mann, der sein brutal unterdrücktes Volk foltern und
erschießen lässt. Die menschenverachtende Gesinnung der russischen
Regierung zeugt von einer enormen Furcht, Protestbewegungen im
eigenen Land nicht unbeschadet überstehen zu können. So wird es
unmöglich gelingen, endlich das einzig Richtige zu tun: im
Sicherheitsrat die Gewalt des syrischen Regimes zu verurteilen und
harte Sanktionen zu verabschieden.
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