Die beiden Tanker DS Performer und DS Power aus dem DS-Fonds 111 von Dr. Peters wurden am 20.12.2011 zwangsversteigert. Der Käufer ist eine Zwischengesellschaft der Commerzbank. Diese verkauft die Frachter allerdings nun voraussichtlich mit Zwischengewinn an die Anleger zurück. Die Commerzbank hatte mit der Nordea Bank gemeinsam den 2005 aufgelegten Fonds fremdfinanziert. Das Eigenkapitalvolumen betrug damals 44,7 Millionen EUR. Zuletzt war der Fonds mit rund 59,9 Millionen Dollar verschuldet. Bereits am 05. Oktober 2011 hatte deshalb der Initiator Dr. Peters zu einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung geladen, auf der die Notwendigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen bekannt gegeben wurde. In der Gesellschafterversammlung vom 14.12.2012 wurde das nun aktuelle Konzept – wonach die Tanker zwangsversteigert wurden, um sie vom Käufer in eine neue Gesellschaft zurückzuholen - beschlossen.
(firmenpresse) -
Nachschüsse der Anleger
Die Schiffsfonds-Anleger sollen nun 12 Millionen EUR nachschießen, um die beiden Tanker in einer neuen Fondsgesellschaft wieder zu einem Preis von 16 Millionen Dollar anzukaufen. Dabei sollen die Anleger der alten Gesellschaft, die sich mit 27 Prozent an der geforderten Kapitalerhöhung beteiligen, nach 7 Jahren einen Gesamtrückfluss ihrer Einlage von 65 % ihrer Einlage erhalten. Für diejenigen, welche sich nicht an der Kapitalerhöhung beteiligen, sieht das Fortführungskonzept lediglich einen Rückfluss von 13,6 % vor. So soll der im Zuge der Insolvenz drohende Totalverlust abgewendet werden.
Schadensersatzansprüche der Anleger
Selbst soweit das vorgenannte Fortführungskonzept der neuen Gesellschaft den Totalverlust abwenden kann, erleiden die Anleger hier einen hohen Verlust. Es bleibt zu fragen, warum sich bei den Zwangsversteigerungen kein Käufer fand, der mehr als die 16 Millionen Dollar pro Schiff zahlte. Für die Schiffsfonds-Anleger ist es nicht sicher, ob sich die Verluste über die Kapitalerhöhung verringern lassen.
Vertrieb des Schffsfonds über Banken und Sparkaasen
In vielen Fällen wurde der Dr. Peters DS Fonds 111 über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurde dieser Fonds als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Anleger ,Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Geschädigte Anleger dieses Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
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