(ots) - Der AOK-Bundesverband begrüßt, dass die
Bundesregierung jetzt eine Teilreform der Pflegeversicherung mit
einer Aufstockung der Leistungen für demenzkranke Pflegebedürftige
angeht. Jürgen Graalmann, Vorstandsvorsitzender des
AOK-Bundesverbandes sagte dazu: "Diese Leistungsverbesserungen
sollten jetzt aber auch schnell wirksam werden. Es gibt keinen
Grund, damit bis zum 1. Januar 2013 zu warten. Die Pflegebedürftigen
und die pflegenden Angehörigen warten schon lange auf diese
überfälligen Verbesserungen." Die Bundesregierung müsse zudem auch
per Gesetz einen verbindlichen Zeitplan für weitere Reformschritte
beschließen, damit die angekündigte Einführung eines neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriffs kein Lippenbekenntnis bleibe. Sonst
bestehe die große Gefahr, dass die Pflegereform ein Torso bleibe und
erst nach der nächsten Bundestagswahl weitergeführt werden könne.
Graalmann dazu: "Ziel muss sein, die notwendige Reform des
Pflegebegriffs zum 1. Januar 2013 jetzt verbindlich festzulegen. Es
gibt dazu schon sehr gute Vorarbeit der Gohde-Kommission. So kann die
Pflegeversicherung dann bereits ab 2013 flexibler und besser der
individuellen Pflegesituation gerecht werden."
Graalmann verwies darauf, dass es besondere Leistungen der
Pflegeversicherung für Demenzkranke bereits seit dem
Pflege-Weiterentwicklungsgesetz von 2008 gebe. Seither könnten
Demenzpatienten je nach Betreuungsbedarf Unterstützung zum Beispiel
durch Selbsthilfegruppen bis zu einem Betrag von 2.400 Euro pro Jahr
erhalten. Die jetzt vorgesehenen Aufstockungen der
Sachleistungsbudgets und der Geldleistungen in den Pflegestufen I
und II seien nun eine sinnvolle Weiterentwicklung. 2/3 der zu Hause
lebenden Pflegebedürftigen würden heute von Angehörigen gepflegt. Es
sei daher gut, dass diese Angehörigen mit Hilfe der vorgesehenen
Leistungsverbesserungen entlastet werden. Graalmann: "Jeder Schritt
in diese Richtung ist ein richtiger Schritt."
Zu diskutieren sei jedoch noch, warum keine Verbesserungen für
Demenzkranke Pflegebedürftige in der Pflegestufe III vorgesehen seien
und wie man die zusätzlichen Leistungen ohne zusätzlichen
bürokratischen Aufwand umsetzten könne.
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