(ots) - Die Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention fordert die Gesetzgeber in Bund und
Ländern auf, "angemessene Vorkehrungen" im deutschen Recht gesetzlich
zu verankern. "Angemessene Vorkehrungen sind für einen behinderten
Menschen der Schlüssel zu einem gleichberechtigten Leben", erklärte
Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, anlässlich der
Veröffentlichung des Positionspapiers "Barrieren im Einzelfall
überwinden: Angemessene Vorkehrungen gesetzlich verankern".
Unter angemessenen Vorkehrungen versteht die
UN-Behindertenrechtskonvention Maßnahmen, mit denen im Einzelfall
erkennbare Barrieren beiseite geräumt werden. Dazu gehören
beispielsweise die Verständigung in Leichter Sprache, die Anpassung
von Arbeits- und Organisationsabläufen, etwa individuelle
Pausenregelungen oder die Möglichkeit zu Teilzeit-Arbeit, aber auch
bauliche Veränderungen, die unter Umständen kostspielig sein können.
Bislang sind angemessene Vorkehrungen im deutschen Recht nur
punktuell verankert.
Angemessene Vorkehrungen sind jedoch in der
UN-Behindertenrechtskonvention von zentraler Bedeutung, die Versagung
im Einzelfall verurteilt sie als Diskriminierung. "Aus
menschenrechtlicher Sicht ist es deshalb nicht länger hinzunehmen,
dass es in Deutschland bislang kein allgemeines, einklagbares Recht
auf angemessene Vorkehrungen gibt", so Aichele weiter. Hier sei ein
Umsetzungsdefizit erkennbar. Als Regelungsorte für angemessene
Vorkehrungen schlägt die Monitoring-Stelle das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz, die Behindertengleichstellungsgesetze sowie
das Sozialgesetzbuch vor.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention,
eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in
Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu
fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in
Deutschland zu überwachen.
Valentin Aichele: Barrieren im Einzelfall überwinden: Angemessene
Vorkehrungen gesetzlich verankern. Positionen Nr. 5, Berlin:
Deutsches Institut für Menschenrechte, Januar 2012.
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