(ots) - +++ Arbeitgeberverband Pflege zu der Entscheidung
des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass
Kreisverwaltungsbehörden keine Prüfungsberichte der Heimaufsichten
veröffentlichen dürfen +++
Mit zwei Beschlüssen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof
entschieden, dass mit dem Bayerischen Gesetz zur Regelung der
Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung
eine Verpflichtung des Trägers der jeweiligen Einrichtung einhergeht,
Ergebnisse von Prüfberichte zu veröffentlichen, die im Rahmen der
Qualitätssicherung erstellt wurden. Diese dürfen jedoch nicht durch
die Kreisverwaltungsbehörden veröffentlicht werden.
"Die Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes haben klar
dafür Position bezogen, dass nötige Transparenz auch eine geeignete,
für den Bürger nachvollziehbare Form der Veröffentlichung braucht.
Alle Prüfergebnisse werden bereits durch den Medizinischen Dienst der
Krankenkassen (MDK) bundesweit in einer übersichtlichen und
praktikablen Form veröffentlicht. Wir sind für absolute Offenheit,
aber einer weiteren wesentlich schlechteren Form der Transparenz
bedarf es nicht. Unseren Verbandsmitgliedern, den Betreibern von
Pflegeheimen, hatten wir geraten gegen dieses Gesetz der
unkommentierten Zwangsveröffentlichung zu klagen. Wie wir nun sehen,
mit entsprechender Unterstützung der Verwaltungsrichter", sagt Thomas
Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbandes Pflege, gegenüber der
Presse.
Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz sieht vor, dass die Berichte
der bayerischen Heimaufsichten über die in den Pflegeheimen
durchgeführten Prüfungen in geeigneter Form zu veröffentlichen sind.
"Eine Veröffentlichung in geeigneter Form, wie das Gesetz es
vorsieht, kann nicht bedeuten, dass Prüfberichte die für Fachleute
geschrieben wurden, einfach nur in das Internet gestellt werden. Das
bietet keinem Pflegebedürftigen, noch dessen Angehörigen, verwertbare
Informationen. Die Sozialministerin hätte sich beim Entwurf der
Rechtsverordnung mehr Gedanken machen müssen", so Greiner.
Die acht größten privaten Pflegeunternehmen in Deutschland und der
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) haben sich im
Juni 2009 zum Arbeitgeberverband Pflege zusammengeschlossen. Seit dem
ist er weiter gewachsen. Er vertritt als Verband die tarif-, sozial-
und wirtschaftspolitischen Interessen der im ambulanten und
stationären Bereich tätigen Unternehmen der Pflegewirtschaft, mit
inzwischen 90.000 Wohn- und Pflegeplätzen. Gemeinsam mit den
Unternehmen im bpa repräsentiert er rund 200.000 Mitarbeiter.
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