(ots) - Das Signal von Kundus
Ist die Unabhängigkeit der Justiz in Gefahr? Gilt künftig
Sonderrecht für die Bundeswehr? Die Grünen bleiben bei ihren massiven
Bedenken gegen eine zentrale Staatsanwaltschaft für mutmaßliche
Straftaten von Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz. Solche Hinweise
sind ernst zu nehmen. Doch überwiegen positive Aspekte.
So liegt es auf der Hand, dass Staatsanwälte, die sich wiederholt
und vertieft mit Extremsituationen bei militärischen Aktionen befasst
haben, schneller und fundierter arbeiten können. Denn es ist nun
einmal ein Unterschied, ob es um Delikte im deutschen Straßenverkehr
geht oder um Straßenkontrollen in Afghanistan, um ein Beispiel mit
Signalcharakter zu nennen. In der Nähe von Kundus kam es 2008 zu
einem Blutbad. Als ein Auto trotz Warnschüssen nicht anhielt,
eröffnete ein Bundeswehrkontrollposten das Feuer auf den Wagen. Eine
Frau und zwei Kinder starben.
Solche Vorfälle aufzuklären ist das eine. Dabei hat Gründlichkeit
oberste Priorität. Doch zugleich haben Soldaten, die in gefährliche
Auslandseinsätze geschickt werden, das Recht auf Verfahren ohne
unnötige Verzögerungen und Unsicherheiten. Spezialisierte
Staatsanwälte mit besonderen Hintergrundkenntnissen können da nur von
Vorteil sein.
Im Übrigen sind Schwerpunktstaatsanwaltschaften gang und gäbe. Es
gibt sie (auf Länderebene) für eine Vielzahl von Fällen, so etwa für
Wirtschaftsstrafsachen oder Verstöße gegen die
Betäubungsmittelgesetze.
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