Hinter der konkreten Ausgestaltung des Passes steht das Ziel, den energetischen
Zustand von Gebäuden besser einschätzen zu können. Sie informiert Hauseigentümer
und Mieter über die energetische Qualität eines Hauses. Mittelbar sollen davon die
Umwelt, Mieter und Hausbesitzer profitieren
(firmenpresse) - Mit dem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird ab dem 1. Juli
2008 der Energieausweis – auch Energiepass genannt – schrittweise für alle
Gebäude verpflichtend. Zunächst nur bei Häusern, die bis 1965 gebaut wurden, ab
1. Januar 2009 dann auch bei allen übrigen Wohngebäuden. In Zukunft muss der
Ausweis bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie potentiellen Mietern oder
Käufern vorgelegt werden.
Der rechtliche Hintergrund des Energieausweises ist die novellierte
Energieeinsparverordnung (EnEV). Unter den §§ 6 bis 29 finden sich alle
wesentlichen Regelungen bezüglich der Form, der Ausstellung, der
Verantwortlichkeit sowie möglicher Ausnahmetatbestände. Die Einbindung des
Passes in die EnEV zeigt aber auch das politische Ziel hinter den beschlossenen
Maßnahmen. Es geht darum, den Umweltschutz in Deutschland zu fördern bzw.
Grundlagen für eine verbesserte Einstufung von Gebäuden hinsichtlich ihrer
Umweltverträglichkeit zu schaffen.
Ein Ausweis für mehr Transparenz
Das bringt auch Vorteile für Hausbesitzer und Mieter: Anders als bei
Kühlschränken und Waschmaschinen gab es bislang keine verbindlichen Angaben
zur energetischen Qualität von Gebäuden. Das soll sich nun ändern. So entsteht
durch den Energieausweis – ähnlich wie durch die Energieeffizienzklassen bei
Elektrogeräten – mehr Transparenz für potentielle Käufer oder Mieter von
Immobilien.
Nun ist es nicht mehr unbedingt nötig, auf die erste Heizkostenrechnung zu
warten, um den Energieverbrauch der Wohnung abschätzen zu können. Doch auch
Hausbesitzer können profitieren: In Zukunft werden Investitionen in eine
verbesserte energetische Qualität des Hauses sofort für Käufer, Mieter oder auch
Banken ersichtlich – ein Wertsteigernder Effekt.
Da der Gesetzgeber keine verbindliche Regelung vorschreibt, kann der
Hausbesitzer noch bis zum 1. Oktober dieses Jahres selbst entscheiden, ob er sich
einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ausstellen lässt und welchen Anbieter er
dafür wählt.
Danach wird die bedarfsorientierte Version für alle Immobilien mit weniger als
fünf Wohneinheiten und einem vor dem 1. November 1977 gestellten Bauantrag
Pflicht. Für die Ausstellung des Ausweises kommen dabei verschiedenste
Planungs-, Architekten- oder Ingenieurbüros in Frage, die man z.B. auf der
Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena) oder bei den Architekten-,
Ingenieur- oder Handwerkskammern findet.
Letztlich können durch eine Umsetzung der empfohlenen
Modernisierungsmaßnahmen auch die üblichen Heiz- und Energiekosten deutlich
gesenkt werden. Gerade in Zeiten steigender Energiekosten ein bedeutendes
Argument.
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