(ots) - Unnötige Aufregung
Zur wehrhaften Demokratie gehört es, aufmerksam das Vorgehen von
Rechts- und Linksextremisten zu verfolgen. Daher zählt es
selbstverständlich zu den Aufgaben von Verfassungsschützern, auch
öffentlich zugängliche Quellen zur Linkspartei auszuwerten. Der
Inlandsgeheimdienst leistet damit eine legale und wichtige Arbeit,
wie auch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 21. Juli 2010
festgestellt hat. Deshalb ist die ganze Aufregung über die
Beobachtung von Politikern der Linkspartei unnötig.
Deren Abgeordnete hätten es sicherlich gerne, wenn der Staat auf
der linksextremen Seite nicht so genau hinschauen würde. Es ist ihnen
unangenehm, wenn die Unterstützung gewaltbereiter Gruppen im
Verfassungsschutzbericht erscheint und die Verharmlosung der
DDR-Diktatur ebenso erwähnt wird wie die Verherrlichung der Regierung
in Kuba, obwohl diese die Menschenrechte mit Stiefeln tritt.
Die Linke, die aus der SED und der PDS entstand, ärgert sich
zweifellos, wenn der Verfassungsschutz über Gruppierungen wie die
Kommunistische Plattform, die Arbeitsgemeinschaft Cuba Si und die
Sozialistische Linke berichtet. Aber gerade weil die Partei nicht
überall in der Demokratie angekommen ist, muss sie im Blick des
Staates bleiben. Denn dass die Verfassungsschützer bei der
Beobachtung der Zwickauer Neonazi-Terrorzelle versagt haben,
rechtfertigt nicht, nun zusätzlich auf dem linken Auge blind zu sein.
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