PresseKat - Die Verpackungsverordnung lässt die Internethändler nicht in Ruhe, ERP Hersteller verspricht Lösu

Die Verpackungsverordnung lässt die Internethändler nicht in Ruhe, ERP Hersteller verspricht Lösung.

ID: 55933

(firmenpresse) - Am 01.01.2009 treten neue Änderungen in Kraft, die von den Internethändlern unbedingt beachtet werden sollten. Die Internethändler müssen sicherstellen, dass tatsächlich alle Verpackungen, die sie an Ihre Kunden versenden, bei einem Entsorger registriert sind, also mit einem entsprechenden Zeichen versehen sind. Verschickt ein Internethändler tatsächlich nur Verpackungen, die von Haus aus bereits registriert sind (beispielsweise vom Hersteller oder vom Großhändler), so muss er sich um nichts mehr kümmern. Falls ein Internethändler jedoch Verpackungen (auch Füllmaterial, Kartons etc.) versendet, die nicht registriert sind, so bleibt ihm nur die Möglichkeit, sich selbst bei einem Entsorger anzumelden. Wer den Vorgaben der Verpackungsverordnung(VE) zuwiderhandelt, verhält sich zum einen wettbewerbswidrig. Zum anderen stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar (siehe dazu § 15 Nr.7 VerpackV und § 61 Absatz 1 Nr. 5 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz), die mit einer empfindlichen Geldbuße (bis zu 50.000 Euro) geahndet werden kann.
Für welches Entsorgungssystem sich der einzelne Internethändler nun entscheidet, hängt am Ende wohl auch von den Kosten der verschieden Systemanbieter ab. Aber auch der bürokratische Aufwand sollte beachtet werden, da man an seinen Entsorger Meldungen über die Art und Menge der versendeten Verpackungen machen und diese dann dokumentieren muss. Der Softwarehersteller VARIO GmbH aus Neuwied reagierte schon sehr früh auf die Anfragen seiner Kunden und kündigt schon eine passende Lösung an, ab der Version 6.4 ist eine Abrechnung und ein Dokumentations-Modul für das Duale System in die Warenwirtschaft integriert. Für den einzelnen, eher kleinen Online-Händler ist die VE wegen der hohen „Freimengen“ von Verkaufsverpackungen höchst wahrscheinlich nicht von größerer Relevanz. Allerdings kann es – zumindest theoretisch – passieren, dass die Behörde auch einen eher kleinen Online-Händler zur Abgabe der VE auffordert und dann sollte der Händler entsprechend darauf vorbereitet sein. Da die erste VE bereits zum 1. Mai 2009 abgegeben werden muss, sollten die entsprechenden Verpackungsmengen ab sofort von jedem, der solche Verpackungen erstmals in den Verkehr bringt, in einer Datenbank erfasst werden. Aber auch hierbei hilft Ihnen die VARIO Software GmbH mit der neuen Warenwirtschaft VARIO Faktura 6.4. Die Version VARIO Faktura 6.4 ist ab Mitte September erhältlich.




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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

VARIO-Software GmbH

Die Firma VARIO Software GmbH aus Neuwied am Rhein,
bietet Warenwirtschaftlösungen für Hersteller, Großhandel, Einzelhandel und Handwerk an, sowie Lösungen für E-Commerce und Versandhandel. Weiterhin Branchenlösungen für den Textilhandel und Call & Repair-Zentren so wie direkte Anbindungen an Online- Shopsysteme.

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Datum: 13.08.2008 - 09:09 Uhr
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Freigabedatum: 13.08.2008

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