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Peter Liese/Horst Schnellhardt: Abstimmung im Sinne der Patienten / Gesundheitsschutz bleibt gewährleistet / Rat darf nicht länger blockieren

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Peter Liese/Horst Schnellhardt: Abstimmung im Sinne der Patienten / Gesundheitsschutz bleibt gewährleistet / Rat darf nicht länger blockieren

(pressrelations) -
Brüssel - Der Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments hat heute nahezu einstimmig einer Ausnahmeregelung für MRT-Anwendungen (Kernspintomographie) im Rahmen der Richtlinie zu elektromagnetischen Feldern (EMF-Richtlinie) zugestimmt, um den Einsatz dieser wichtigen medizinischen Anwendung in Europa auch zukünftig problemlos zu ermöglichen. Das Personal muss weiterhin geschult werden und strikte Anwendungsregelungen beachten. Die Abgeordneten unterstützen damit in wesentlichen Punkten den Vorschlag der Kommission. Darauf machten die beiden CDU-Europaabgeordneten Dr. Peter Liese und Dr. Horst Schnellhardt aufmerksam.

"Der Gesundheitsausschuss hat mit seinem heutigen Votum ein starkes Signal an den bisher blockierenden Rat gesendet und verdeutlicht, dass wir diese Ausnahmeregelung für MRT-Anwendungen brauchen. Wir müssen jetzt im Sinne der Patienten schnellstmöglich Einigung über diese Richtlinie finden um etwaige Probleme für den Einsatz dieser Anwendung zu verhindern", so Liese und Schnellhardt.

"Ohne die heute beschlossene Ausnahme für MRT-Anwendungen würde der Einsatz im medizinischen Alltag deutlich erschwert und die Patienten könnten nicht mehr problemlos untersucht und behandelt werden. Insbesondere wäre es schwierig, wenn bei unruhigen Patienten, zum Beispiel Kindern oder dementen Patienten, ein Arzt oder eine Krankenschwester mit in die Untersuchungsröhre müsste. Auch das Operieren unter MRT würde deutlich erschwert. Die Technik ist unverzichtbar, um zum Beispiel Patienten, die an Krebs oder Erkrankungen des Gehirns leiden, zu diagnostizieren und besser zu behandeln, " so der Arzt und gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-Christdemokraten), Dr. Peter Liese.

Im Rahmen einer Gesamtstrategie zum Schutz von Arbeitnehmern vor physikalischen Auswirkungen hatte die Europäische Union bereits in 2004 Grenzwerte für elektromagnetische Strahlen beschlossen. Die Grenzwerte, die in der Richtlinie vorgesehen sind, bedeuten ein Problem für die medizinische Untersuchungsmethode MRT. Seit über 30 Jahren sind keine nennenswerten Gesundheitsrisiken festgestellt worden. Die Gefahren sind allenfalls sehr theoretischer Natur. Aufgrund der Proteste vieler Ärzte und Patienten haben die EU-Institutionen das In-Kraft-Treten 2008 zunächst hinausgeschoben.





"Wir haben heute zwar die Ausnahme für die medizinischen Anwendungen beschlossen aber dennoch sichergestellt, dass das medizinische Personal keiner noch so theoretischen Gefahr ausgesetzt ist. Diese Einsicht sollte sich langsam auch im Ministerrat durchsetzen, so dass die Richtlinie schnell in Kraft treten kann", so Horst Schnellhardt.
Die beiden Gesundheitspolitiker appellierten an den Rat, den Vorschlag schnell anzunehmen und nicht weiter zu blockieren. "Es wäre verrückt, wenn die Mitgliedstaaten einen Vorschlag zum Bürokratieabbau im Sinne der Patienten und Ärzte, den die Kommission vorgelegt hat und den das Parlament unterstützt, auf Dauer verhindern würden", so Liese und Schnellhardt abschließend. Der Beschäftigungsausschuss stimmt im Februar über die Vorschläge ab.


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Datum: 24.01.2012 - 17:01 Uhr
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