(ots) - Anlässlich der Veröffentlichung des Berichts der
EU-Grundrechteagentur zur Umsetzung der EU-Antirassismus-Richtlinie
in den 27 Mitgliedstaaten fordert das Deutsche Institut für
Menschenrechte eine Verbesserung der Klagemöglichkeiten für
Antidiskriminierungsverbände.
"Wir benötigen in Deutschland ein Verbandsklagerecht für
Antidiskriminierungsverbände", so Beate Rudolf, Direktorin des
Deutschen Instituts für Menschenrechte, "denn gerade in Fällen
indirekter und struktureller Diskriminierung ist das Mittel der
Individualklage nicht ausreichend. Der Schutz vor Diskriminierung ist
eine Herausforderung für die ganze Gesellschaft, seine Umsetzung darf
nicht auf Einzelne abgewälzt werden". Auch der Bericht der
EU-Grundrechteagentur weise auf die Notwendigkeit hin,
Verbandsklagerechte zu schaffen, entsprechende
Finanzierungsmöglichkeiten einzuführen sowie Beratungsstrukturen
aufzubauen und zu stärken.
Für Deutschland empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte
daher Förderprogramme für den Aufbau von Beratungsstellen, die eine
qualifizierte Antidiskriminierungsberatung für von Diskriminierung
betroffene Personen leisten können. Diese Programme sollten
insbesondere Beratung durch Selbsthilfeorganisationen (zum Beispiel
peer-to-peer-Beratung) fördern, da Selbsthilfeorganisationen das
Vertrauen potenziell Betroffener genießen - insbesondere in Fällen
von Diskriminierung durch staatliche Einrichtungen wie Polizei oder
Schule. Zudem sollten der Aufbau juristischer Expertise sowie die
Anwendung der verbandsspezifischen Rechte in den Verbänden gezielt
gefördert werden und zuwendungsfähig sein.
Seine Empfehlungen stützt das Institut auf die Ergebnisse seines
Projekts "Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz für Verbände".
Ziel des Projektes war es, die Durchsetzung und Geltendmachung von
Antidiskriminierungsrechten durch Verbände zu stärken und damit eine
Kultur der Nichtdiskriminierung in Deutschland zu fördern.
Heute erscheint die Projektdokumentation "Verbände aktiv gegen
Diskriminierung. Das Projekt Diskriminierungsschutz:
Handlungskompetenz für Verbände". Die Publikation stellt die Rolle
von Verbänden bei der Mobilisierung von Antidiskriminierungsrechten
sowie die Maßnahmen und Ergebnisse des Projekts vor und gibt
Empfehlungen zur Verwirklichung eines effektiven
Diskriminierungsschutzes in Deutschland. Das dreijährige Projekt
wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert und
endete im Dezember 2011.
Die EU-Grundrechteagentur (engl. European Union Agency for
Fundamental Rights, FRA) mit Sitz in Wien berät Einrichtungen und
Behörden der EU und ihrer Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des
Unionsrechts in Grundrechtsfragen und stellt ihnen hierzu
vergleichbare Daten, Informationen und Fachkenntnisse bereit.
Zum FRA-Bericht "The Racial Equality Directive: applications and
challenges" der FRA hat das Deutsche Institut für Menschenrechte als
deutscher "focal point" im Rahmen des FRALEX-Netzwerkes (heute
FRANET) von Rechtsexperten Informationen zu Deutschland zugeliefert.
Dokumentation: Nina Althoff/Sera Choi : Verbände aktiv gegen
Diskriminierung. Das Projekt "Diskriminierungsschutz:
Handlungskompetenz für Verbände". Deutsches Institut für
Menschenrechte, Berlin, Dezember 2011. http://ots.de/nVLe9
FRA-Bericht: "The Racial Equality Directive: applications and
challenges".(englisch) (PDF, 170 KB, nicht barrierefrei)
http://ots.de/FbrRd
Website: "Aktiv gegen Diskriminierung"
http://www.aktiv-gegen-diskriminierung.de/
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Tel.: 030 25 93 59 - 14, Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de