(ots) - "Kredite an mittelständische Unternehmen dürfen
nicht durch die neuen Eigenkapitalanforderungen aus Basel III
verteuert werden", betont Uwe Fröhlich, Präsident des Bundesverbandes
der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Der
Finanzausschuss des Deutschen Bundestages befasst sich am heutigen
Mittwoch mit der Umsetzung von Basel III in europäisches Recht.
Die vom Baseler Ausschuss verabschiedete starke Erhöhung des von
Banken zu unterhaltenden harten Kernkapitals treffe die verschiedenen
Risikoklassen nicht gleichmäßig, sondern nach der Systematik von
Basel mit unterschiedlicher Intensität. Aufgrund des hohen
Risikogewichts von Krediten an Unternehmen, den Mittelstand und
Private werde der größte Teil des zusätzlich aufzubauenden
Eigenkapitals dort generiert. "Dies löst Fehlsteuerungen für die
Realwirtschaft aus", so Fröhlich. Für ein Kreditinstitut, das auch im
Investmentbanking aktiv ist, werde es in vielen Fällen attraktiver,
mit seinem begrenzten Eigenkapital Staatsanleihen oder andere
AAA-Papiere zu kaufen, als einen Kredit an den Mittelstand zu
vergeben. "Vor dem Hintergrund der derzeit labilen
Konjunktursituation ist die Politik dringend gefordert,
gegenzusteuern. Mittelstandskredite müssen mit einer niedrigeren
Eigenkapitalunterlegung versehen werden", fordert Fröhlich. Dies sei
auch unter Risikogesichtspunkten gerechtfertigt.
Eine Auswertung des BVR auf der Basis von 840.000
Jahresabschlüssen mittelständischer Firmenkunden zeigt, dass sich die
Widerstandsfähigkeit des Mittelstandes gegenüber konjunkturellen
Belastungen in der Vergangenheit deutlich erhöht hat. Die
durchschnittliche Eigenkapitalquote der mittelständischen
Unternehmenskunden der Volksbanken und Raiffeisenbanken ist seit dem
Jahr 2001 kontinuierlich gestiegen. Sie erhöhte sich im Vergleich zum
Krisenjahr 2009 um 3,1 Prozentpunkte auf 22,1 Prozent.
Fröhlich ruft vor diesem Hintergrund die Bundesregierung auf, sich
bei der EU-Kommission für eine Absenkung der Eigenkapitalgewichtung
von Mittelstandskrediten einzusetzen. Eine Eigenkapitalunterlegung
wie bisher von 6 Prozent im sogenannten Kreditrisikostandardansatz
sei sachgerecht und erforderlich.
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