Der Artikel handelt von dem Verhalten der Haftpflichtversicherungen nach schweren Verkehrsunfällen, bei denen der Betroffene ein Leben lang unter den Folgen leidet. Es werden Verläufe dargestellt, wie sie in der anwaltlichen Praxis oft erlebt werden. Er gibt Hilfestellung, wie man dem üblichen Gebaren der Versicherungen auf juristischem Weg begegnen muss, wie man nach langer Verfahrensdauer vorgehen sollte und welche Ansprüche Schwerverletzte regelmäßig haben.
(firmenpresse) - I. Ein typischer Fall
1. Das Leben nach dem Unfall
Am Anfang steht der Unfall. Er beendet schlagartig das bisherige Leben und setzt einen umfassenden Neuanfang in einem negativen Sinne, den sich ein Nicht-Betroffener kaum vorstellen kann. Nach dem Überlebenskampf im Krankenhaus auf der Intensivstation, zwischendurch auf der Isolierstation wegen eines MRSA-Infekts und der Zeit auf der normalen Station beginnt der mühsame Weg, die Muskeln und die Beweglichkeit wieder aufzubauen. Monatelang werden Reha-Maßnahmen durchgeführt, erst stationär und dann ambulant, bis die Ärzte irgendwann sagen: „Sie sind austherapiert. Wir können nichts mehr für Sie tun. Mit den jetzt bestehenden körperlichen Beeinträchtigungen müssen Sie leben lernen.“
2. Das übliche Verhalten der Haftpflichtversicherung
Dann beginnt der Kampf mit der Versicherung. Ein Verwandter oder der Partner hat bereits einen Rechtsanwalt beauftragt, der sich um die finanziellen Dinge kümmern soll. Vorschüsse werden zunächst problemlos bezahlt. Da eine behindertengerechte Wohnung und ein behindertengerechtes Fahrzeug notwendig werden, zahlt die Versicherung auch hierfür „Vorschüsse zur selbstständigen Verrechnung“. Jedoch kommen keine regelmäßigen Zahlungen und nicht nur der Job ist wegen des Unfalls weg, sondern die gesamte Arbeitsfähigkeit. Einen Grad der Behinderung von 60% bedeutet schließlich schon was. Später werden die Zahlungen immer zögerlicher und dann ganz eingestellt. Die Korrespondenz zwischen dem Rechtsanwalt und der Versicherung nimmt einen unüberschaubaren Umfang an. Dann einigt man sich auf eine regelmäßige Zahlung von 1.500,00 Euro. Damit sind die laufenden Kosten gerade mal abgedeckt. Aber trotz der Einigung kommen mit ständiger Verspätung nur Teilbeträge an. Die Versicherung verrechnet die Hälfte der Beträge mit den zuvor gezahlten Vorschüssen. Dies ist ein finanzielles Desaster für das Unfallopfer. Der Rechtsanwalt müht sich und schindet immer wieder kleinere Beträge raus. Die Versicherung meint, der Verletzte müsse sich bemühen, wieder in Arbeit zu kommen. Immerhin sei er ja noch zu 40% arbeitsfähig. Die finanzielle Not könne ja nicht vorliegen, denn man hätte schließlich 80.000,00 Euro an Vorschüssen zur selbstständigen Verrechnung bezahlt. Dass dies auf 8 Jahre verteilt nur etwa 830,00 Euro monatlich waren, verschweigt die Versicherung.
3. Langzeitfolgen des Unfalls
Schließlich stellen sich die Langzeitfolgen ein. Psychisch landet der Verletzte auf dem Tiefpunkt. Mit suizidalen Depressionen begibt sich der Verletze in psychiatrischer Behandlung. Es wird festgestellt, dass Alpträume, Schlaflosigkeit, Depressionen und immer wieder die flashbacks vom Unfall dazu führen, dass der Verletzte keine berufliche Perspektive mehr hat. Ferner werden Konzentrationsstörungen, Denkstörungen und ein auf den Unfall beruhende geringe Intelligenz festgestellt. Die erstellten Gutachten führen jedoch bei der Versicherung zu keiner Verhaltensänderung. Der Rechtsanwalt will schließlich einen Vergleich abschließen, der nur eine minimale Abfindungssumme für den Verletzten vorsieht.
4. Wechsel des Rechtsanwaltes
Daher kündigt der Mandant dem bisherigen Rechtsanwalt das Mandat. Es muss ein Fachmann her, der sich mit solchen schweren Fällen auskennt. Der neue Rechtsanwalt beschäftigt sich ausschließlich mit Schmerzensgeldansprüchen und Folgeansprüchen aus Arztfehlern und Verkehrsunfällen. Sofort ermittelt er die Höhe des Schmerzensgeldes, das bislang noch nicht einmal beziffert, geschweige den verlangt worden war. Zudem sind auch der Entgeltausfall, der Haushaltsführungsschaden und noch einige andere schwierig zu bemessene Schäden nicht beziffert worden. Ein Schadensersatz für die privat geleisteten Pflegekosten wurde völlig vergessen. Da ohne Bezifferung die Ansprüche rechtlich noch nicht einmal geltend gemacht wurden, durfte die Versicherung mit den „Vorschüssen zur selbstständigen Verrechnung“ aufrechnen und die später gezahlten Beträge kürzen.
Verständlich ist, dass die Bezifferung dieser Schäden nicht sofort vorgenommen wird, da die gesundheitlichen Folgen und damit der Gesamtbetrag noch nicht feststehen. Wenn jedoch über 10 Jahre hinweg nicht einmal eine Zusammenfassung aller zu fordernden Beträge erfolgte, dann handelt es sich um einen Anwaltsfehler, der direkt zu Vermögensverlusten für das Unfallopfer führen kann.
5. Der Rechtsstreit
Der neue Rechtsanwalt verhandelt nicht lange. Zum ersten Mal wird eine vollständige Liste aller Ansprüche erstellt. Das Schmerzensgeld beziffert er auf mindestens 180.000,00 Euro. Dies beruht auf den erheblichen dauerhaften Körperschäden, aber auch auf die psychischen Schäden, die durch den traumatischen Unfall besonders erheblich sind und ein normales Leben mit einer beruflichen Tätigkeit unmöglich machen. Zudem wird ein angemessenes laufendes Schmerzensgeld in Höhe von 250,00 Euro geltend gemacht. Darüber hinaus wird der Tariflohn verlangt, den der Mandant ohne Unfall verdient hätte. Die Kosten der Pflege und des Haushaltsführungsschadens werden rückwirkend ergänzt.
Zunächst zahlt die Versicherung einen Teil der geforderten Summe. Ihr Interesse ist es, den Fall abzuschließen und einen Einmalbetrag zu bezahlen. Da der geforderte Betrag deren Vorstellungen weit überschreitet, muss die Klage erhoben werden.
Insgesamt kann dem Unfallopfer gut geholfen werden. Seine finanzielle Lage stabilisiert sich, und sein psychischer Zustand ebenfalls. Mit den körperlichen Folgen kann der Mandant, nachdem die finanzielle Situation abgesichert ist, nun leben lernen.
II. Rechtliche Beurteilung derartiger Fälle
a) Zahlung von Vorschüssen
Für das Unfallopfer ist es selbstverständlich vorteilhaft, Vorschüsse am Anfang des Verfahrens zu erhalten. Aber jedem Vorschuss muss eine konkrete Forderung gegenüberstehen, die beziffert und geltend gemacht werden muss. Wenn die Versicherung also einen Vorschuss auf das Schmerzensgeld zahlt, ein solches aber nie geltend gemacht wird, kann sie den Vorschuss später zurückverlangen oder mit sonstigen Ansprüchen verrechnen.
Tipp 1: Verlangen Sie Vorschüsse aufgrund eines konkret berechneten Schadens!
b) Durchführen von Begutachtungen
Die Versicherungen regen oft selbst an, ein Gutachten zum gesundheitlichen Zustand erstellen zu lassen. Hierbei erhält man erfahrungsgemäß von den berufsgenossenschaftlichen Kliniken (BG-Klinik) fehlerfreie Gutachten. Oft wird allerdings nur der orthopädische Zustand überprüft und der psychische und neurologische Zustand außer Acht gelassen. Das liegt daran, dass sich jeder Mensch davor scheut, von sich aus auf psychische Probleme hinzuweisen. Daher ist es besonders wichtig, den Mandanten einfühlsam aber zielgerichtet auch seine traumatischen psychischen Folgen erläutern zu lassen. Die psychischen Beeinträchtigungen können leicht zu einem sehr hohen Grad der Behinderung (GdB) führen und das Schmerzensgeld erheblich erhöhen.
Tipp 2: Berichten Sie selbstständig von den psychischen Problemen, unter denen Sie leiden!
c) Korrespondenz mit dem Rechtsanwalt
Sehr wichtig ist, dass der Rechtsanwalt sich mit dem Schadensersatzrecht gut auskennt und alle möglichen Forderungen auch geltend macht. Es kann nicht sein, dass sich der Rechtsanwalt auf das Goodwill der gegnerischen Versicherung verlässt. Gibt es keinen ersichtlichen Grund, warum die Versicherung einen Schaden nicht ausgleichen will, muss der Weg über das Gericht gesucht werden. Allerdings ist es bei geringeren Unfallfolgen sehr häufig so, dass der Fachanwalt für Verkehrsrecht sich mit der Versicherung einigt und arrangiert. Es bedeutet einen geringeren Arbeitsaufwand und damit ein höheres Einkommen für den Rechtsanwalt. Daher ist die Korrespondenz mit dem Rechtsanwalt sehr wichtig. Schauen Sie ihm auf die Finger, verlangen Sie konkrete Zahlen bezüglich des Schmerzensgeldes und der sonst zu fordernden Schäden.
Lassen Sie sich nicht beeinflussen durch die vermeintlich freundlichen Vorschusszahlungen und der Argumentation der Versicherungen. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt, ob die Versicherung mit der geäußerten Rechtsansicht richtig liegt. Und wechseln Sie den Rechtsanwalt, wenn dieser nach jahrelanger außergerichtlicher Auseinandersetzung keine Strategie hat, wie der Rechtsstreit zum Ende geführt werden kann.
Tipp 3: Schauen Sie dem Rechtsanwalt auf die Finger!
d) Ermittlung des Schmerzensgeldes
Schwer tun sich die Rechtsanwälte mit der Ermittlung der Schmerzensgeldhöhe. Dies gilt insbesondere bei schweren Unfällen mit einem Polytrauma, wiederholten Krankenhausaufenthalten oder mehreren Operationen. Je mehr Verletzungen auftreten, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es einen Fall gibt, der genau mit diesem Fall vergleichbar ist. Dabei spielen die unmittelbaren Verletzungen wie Knochenbrüche und Fleischwunden bei hohen Schmerzensgeldern über 80.000,00 Euro kaum noch eine Rolle. Wesentlich sind vielmehr die Spätfolgen und welche Auswirkungen diese auf den Alltag, das Berufsleben und auf die gesamte Lebensqualität haben. Hier sind Schmerzensgeldtabellen in der Regel unbrauchbar. Daher kann es schnell zu einer viel zu gering ermittelten Schmerzensgeldhöhe kommen.
Achten Sie darauf, dass Ihr Anwalt drei entscheidende Gesichtspunkte nicht unberücksichtigt lässt.
aa) Die Gerichte tendieren dazu, bei hohen Schmerzensgeldern von den Beträgen aus der Vergangenheit bedeutend nach oben hin abzuweichen. Wer also auf die auf glatten in Euro umgerechneten DM-Beträge abstellt, setzt ein viel zu geringes Schmerzensgeld an. In den 90er Jahren wurde für eine Querschnittlähmung teilweise nur 100.000,00 DM ausgeurteilt. Heute hat sich der Betrag mindestens verdoppelt.
bb) Es ist die individuelle Lage des Unfallopfers zu ermitteln. Wenn z.B. der erlernte Beruf durch körperliche oder psychische Probleme nach einem Unfall aufgegeben werden muss, dann sind bei jungen Menschen bereits Schmerzensgelder in sechsstelliger Höhe als angemessen zu beurteilen.
cc) Schmerzensgeld ist nicht mathematisch zu berechnen. Wenn für einen gebrochenen Unterarmknochen 5.000,00 Euro angemessen wären, dann bedeuten zwei Brüche nicht 10.000,00 Euro. Wenn die Leidenszeit bei einer vergleichbaren Entscheidung 3 Monate dauerte, ist für eine tatsächliche Leidenszeit von 12 Monaten das Schmerzengeld nicht einfach mit vier zu multiplizieren. Es kommt im Wesentlichen nicht auf die Verletzungsart an, sondern auf die Auswirkungen der Verletzungen. Entsprechend groß ist die Spannbreite bei Halswirbelsäulenverletzungen (HWS) von 50,00 Euro (kaum Auswirkungen) bis 400.000,00 Euro + 250,00 Euro Schmerzensgeldrente (völlige Pflegebedürftigkeit).
Tipp 4: Lassen Sie die Höhe Ihres Schmerzensgeldanspruchs individuell ermitteln!
e) Die übrigen materiellen Schäden (Haushaltsführungsschaden etc.)
Unproblematisch sind solche Fälle, in denen die Versicherung auf jedes anwaltliche Forderungsschreiben genau den verlangten Betrag bezahlt. Das ist meistens bei einfachen Sachschäden der Fall. Solche Sachschäden werden hier außer Acht gelassen.
Bei erheblichen Körperschäden, die mehrfache Krankenhausaufenthalte mit mehreren Operationen nach sich ziehen können diverse materielle Schäden anfallen. Wenn dann die Versicherung die geforderten Beträge nur teilweise bezahlt und zusätzlich sonst gezahlte Beträge als „zur selbstständigen Verrechnung“ bezeichnet, wird es kompliziert. Wichtig ist, dass jedem gezahlten Betrag irgendwann eine Forderung gegenüber gestellt wird. Wenn dies über Jahre nicht geschehen ist, hat die Versicherung leichtes Spiel, irgendwann eine Gesamtabfindung anzubieten, die nur ein Bruchteil dessen beträgt, was angemessen wäre. Es handelt sich dann bei Abschluss eines solchen schlechten Vergleichs um ein Anwaltsversäumnis. Erkennt das Unfallopfer dies nicht rechtzeitig, erleidet es einen unwiederbringlichen Rechtsverlust.
aa) Der Haushaltsführungsschaden kann in voller Höhe auch dann verlangt werden, wenn Familienangehörige den Haushalt für das Unfallopfer freiwillig und kostenlos übernehmen. Je nach Größe des Haushaltes kann eine Wochenstundenzahl bis zu 40 Stunden (für einen 2-Pesonenhaushalt) angenommen werden. Der Stundenlohn wird durch die aktuellen Vergütungstabellen des Tarifvertrages der Dienstleistungsbranche (§ 22 BAT/BAT-O bzw. TVöD) ermittelt. Es handelt sich bei der Ermittlung dieses Haushaltsführungsschadens um schwierige Berechnungen, die eher eine buchhalterische als eine rechtsanwaltliche Tätigkeit darstellt. Spätestens vor Gericht ist eine schlüssige und sehr detaillierte Aufstellung notwendig.
Tipp 5: Lassen Sie sich den Haushaltsführungsschaden schlüssig und detailliert berechnen!
bb) Pflege- und Betreuungskosten
Häufig vergessen werden die Aufwendungen für Pflege und Betreuung, da diese regelmäßig freiwillig und kostenlos von Familienangehörigen übernommen werden. Hier muss allerdings berücksichtigt werden, dass nur die medizinisch notwendige Pflege ausgeglichen werden kann. Bei Alleinerziehenden, aber auch bei Elternteilen, die die eigenen Kinder betreuen, fallen Betreuungskosten an, wenn der Betreuende im Krankenhaus oder bei Ärzten ist. Diese Kosten können voll erstattet werden. Gleiches gilt, wenn die Eltern betreut und gepflegt werden und dies durch den Unfall nicht mehr möglich ist.
Die Darlegung der Pflege- und Betreuungskosten ist mitunter sehr schwierig, da im Gegensatz zu einer beruflichen Pflege- und Betreuungskraft keine Rechnungen oder Stundennachweise erstellt werden. Hilfreich wäre ein Pflegetagebuch.
Tipp 6: Führen Sie ein Pflegetagebuch!
cc) Kosten für barrierefreies Wohnen und behindertengerechtes Fahrzeug
Häufig ist ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung notwendig und ein behindertengerechtes Fahrzeug. Die Unfallversicherung hat auch die Umbaukosten zu übernehmen. Übernimmt sie stattdessen die Mietdifferenz für eine andere, aber teurere barrierefreie Wohnung, so hat sie diese dauerhaft zu bezahlen.
dd) Entgeltausfall bei Arbeitnehmern
Die Berechnung des Entgeltausfalls bei Arbeitnehmern ist meistens relativ unproblematisch. Entweder man entnimmt die Höhe des Arbeitsentgeltes aus der letzten Lohnabrechnung oder wenn nach Tarif bezahlt wird aus dem Tarifvertrag. Davon zieht man die Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld u.ä.) ab und lässt sich diesen Betrag überweisen. Häufig ziehen die Versicherungen 5-10% pauschal vom Netto ab. Dies ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, da mit den Fahrtkosten zur Arbeit und der Außerhausverpflegung ein hoher Kostenpunkt eines Arbeitnehmers anfällt, der ohne tatsächliche Arbeit gar nicht entsteht. Auf der anderen Seite muss berücksichtigt werden, dass häufig Fahrtkosten zu den Ärzten und Zuzahlungen zu Medikamenten und Hilfsmittel ebenfalls mit 5-10% pauschal zu berücksichtigen sein können.
ee) Entgeltgeltausfall bei Unternehmern
Extrem anspruchsvoll ist die Berechnung des Entgeltausfalls des Unternehmers. Weil dies den Rahmen dieses Artikels sprengen würden, werden die einzelnen Problemfelder nur angerissen und gebeten, sich direkt mit einem Spezialisten auf diesem Gebiet in Verbindung zu setzen. Das Entgelt des Unternehmers ist sein Gewinn. Dieses variiert von Monat zu Monat und von Jahr zu Jahr, daher handelt es sich bei der Ermittlung des unterbliebenen Gewinns nur um eine fiktive Berechnung. Mancher Unternehmer erleidet nur geringe Einbrüche des Gewinns, da der Betrieb auch ohne ihn reibungslos läuft. Die meisten Kleinbetriebe brechen völlig zusammen, wenn der Unternehmer dauerhaft erkrankt ist. Viele können den Gewinn durch buchhalterische Maßnahmen steuern und keinen Gewinn ausweisen, obwohl das Geschäftsjahr hoch profitabel war. Andere haben hohe Gewinne zu verzeichnen, weil sie aufgrund eines verlustreichen Jahrs gerade große Geschäftsanteile verkaufen mussten. Im Prinzip muss der Gewinn von diesen nicht auf eine Arbeitsleistung bezogene Positionen bereinigt werden. Dies erfordert ebenfalls tiefgehende buchhalterische Kenntnisse. Fraglich ist auch, ob der Entgeltausfall vor oder nach Steuern berechnet wird und schließlich auch, ob der entstandene unfallbedingte Verlust ebenfalls zu erstatten ist oder ob das Unfallopfer verpflichtet war, den Betrieb zu verkaufen, um seiner Schadensminderungspflicht gerecht zu werden. Für eine sachgerechte Ermittlung sind entsprechende tiefgehende Kenntnisse und Erfahrung notwendig.
Tipp 7: Wenden Sie sich an einen Spezialisten für Schadensersatzrecht!
III. Abschließende Hinweise zur Verfahrenserleichterung
1. Ãœberblick behalten
Der Rechtsanwalt oder der Mandant selbst muss Buch über die geforderten und die bezahlten Positionen führen, so dass zu jeder Zeit ersichtlich ist, welcher Betrag noch offen steht. Hierzu müssen die zu bezahlenden Rechnungen bei der Versicherung vorgelegt werden. Sie behalten die Übersicht, wenn Sie nur quartalsweise die Rechnungen – also nur vier im Jahr – einreichen.
Tipp 8: Führen Sie Buch!
2. Monatliche Zahlungen
Bei gleich bleibenden regelmäßig anfallenden Positionen ist es wichtig, so früh wie möglich eine Vereinbarung zu treffen, die eine laufende, gleich bleibende monatliche Überweisung direkt auf das Konto des Geschädigten vorsieht. Das vereinfacht die spätere Ermittlung der offenen Beträge.
Tipp 9: Vereinbaren Sie einen laufenden Betrag!
3. Statusberichte
Bei Verfahren die Jahre andauern, ist regelmäßig – am besten zum Ende des Jahres ein Statusbericht anzufertigen. Dieser enthält die Summe der Forderungen und die Summe der Zahlungen sowie eine Summe der noch offenen Beträge. Der Rechtsanwalt muss dann jeweils über das weitere Vorgehen entscheiden – je nach Gebaren der Versicherung.
Tipp 10: Erstellen Sie jährliche Statusberichte!
4. Wechsel des Rechtsanwaltes
Wenn Sie für eine Rechtsangelegenheit zwei verschiedene Anwälte einschalten, entstehen auch doppelte Rechtsanwaltskosten. Daher können die Kündigung des Mandats und die Einschaltung eines neuen Rechtsanwaltes problematisch sein.
Viele Anwälte lassen sich darauf ein, die Schlussrechnung nur auf den für den Mandanten erzielten Betrag zu beziehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es zu einem monatelangen Stillstand des Verfahrens gekommen ist und der Rechtsanwalt keine endgültige Lösung anbieten kann. Dies bedeutet, dass der neue Rechtsanwalt für seine Rechnung nur den noch offenen Betrag zugrunde legt und der erste Anwalt für seine Rechnung nur den erzielten Betrag zugrunde legt. Hierdurch entstehen nur minimale bis gar keine zusätzlichen Kosten für den Mandanten. Grundsätzlich erstattet die gegnerische Haftpflichtversicherung alle notwendigen Rechtsverfolgungskosten. Wenn darüber hinaus eine Rechtsschutzversicherung vorliegt, ist das einmalige Wechseln unproblematisch. Soll noch mal gewechselt werden, ist anzuraten, mit dem bisherigen Anwalt eine pauschale Abgeltung seiner Tätigkeit zu vereinbaren. Wichtig ist, ihm dann auch die Gründe für den Wechsel darzulegen.
Tipp 11: Verhandeln Sie mit Ihrem bisherigen Rechtsanwalt über die Gebühren!
5. Berechnung der Forderungen und Ermittlung der anwaltlichen Kosten
Die Höhe der anwaltlichen Kosten richtet sich grundsätzlich nach der Höhe der geforderten Summe. Verschätzt sich der Anwalt bezüglich des Schmerzensgeldes nach oben und reicht damit eine Klage ein, die der Geschädigte sicher zum Teil verlieren würde, kann es passieren, dass er trotz Teilerfolg im Urteil im Ergebnis leer ausgeht oder sogar noch draufzahlt. Wenn z.B. 15.000,00 Euro verlangt wird und im Urteil oder im gerichtlichen Vergleich eine Zahlung von weniger als 7.500,00 Euro zugesprochen wird, können die gesamten Kosten des Verfahrens höher liegen, als dieser Betrag. Achten Sie also darauf, dass Ihr Anwalt die richtige Schmerzensgeldhöhe ermittelt. Dies gilt im Übrigen auch für die anderen Forderungen, welche aber in der Regel objektiv zu berechnen sind.
Tipp 12: Lassen Sie sich vom Rechtsanwalt berechnen, was einem bleibt, wenn man sich vor Gericht auf die Hälfte des geforderten Betrags einigt!
Fazit
Alles in allem handelt es sich bei der Erledigung der Rechtsprobleme von schwer verletzten Unfallopfern um eine hoch anspruchsvolle Tätigkeit für den Rechtsanwalt. Üblicherweise sind die meisten Rechtsanwälte mit einfachen Fällen betraut, in denen nur Sachschaden verlangt wird. Bei schweren Unfällen mit extremen Körperschäden steht und fällt der Erfolg des Verfahrens mit dem Engagement und der Einsatzfreude Ihres Rechtsanwaltes.
Rechtsanwalt
Christian Lattorf
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