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Neue OZ: Kommentar zu befristeter Beschäftigung

ID: 562047

(ots) - Auch eigene Verantwortung

13-mal hintereinander befristet beschäftigt: Gefühlt kann das kaum
rechtens sein. Aber in dem Fall einer ehemaligen Kölner
Justizangestellten bestätigten die Europa-Richter die deutsche
Regelung jetzt als einwandfrei. Auf einem anderen Blatt steht, dass
die ständige Befristung respektlos gegenüber dem Mitarbeiter sein
kann. Das gilt für jeden Arbeitgeber, aber für die öffentliche Hand
insbesondere. Politiker brandmarken regelmäßig prekäre Beschäftigung.
Ist der Staat aber der Dienstherr, unterliegt er denselben
Mechanismen wie andere auch - und verhält sich entsprechend. Bei der
Kölnerin handelt es sich nicht einmal um einen Einzelfall: In der
NRW-Justiz ist Dauerbefristung verbreitet.

Eigenverantwortung spielt aber auch eine wichtige Rolle.
Spätestens nach der dritten Befristung erscheint generell die Frage
nach der Ursache ratsam. Ist es tatsächlich reine Ausbeutung? Oder
wird ein Mitarbeiter vielmehr wieder und wieder mitgezogen in der
Hoffnung, dass er sich steigert? Oder hat der Posten selbst keine
Zukunft, unabhängig von der konkreten Person?

Bei der Justiz, wo bis in jüngste Zeiten hinein gerne diktiert
wurde, statt sich selbst an den Computer zu setzen, war genau dies
der Fall. Der fallende Bedarf an Schreibkräften war absehbar. Wer
sich darauf nicht einstellte, hatte ein Problem. Auch in anderen
Branchen bietet Qualifizierung den besten Schutz gegen
Befristungsorgien - und im Zweifel die Freiheit, einfach woanders
arbeiten zu können.



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Datum: 26.01.2012 - 22:00 Uhr
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