Aussetzung der Ausschüttungen
Nachdem der DS-Fonds 111 von Dr. Peters bekanntlich bereits im Dezember 2011 zwangsversteigert wurde, hat Dr. Peters jetzt auch bei dem DS-Fonds 126 die Ausschüttungen für Neukapital für den DS-Fonds 126 ausgesetzt.
(firmenpresse) -
Dies wird mit rückläufigen Charterraten begründet. Durch eine Kapitalerhöhung sollte die Insolvenz der beiden 1.080-TEU-Frachter DS Ability und DA Accuracy abgewendet werden. Der Finanzplan 2011 hatte eine Tagescharterrate von 8.000 Dollar/Schiff vorgesehen. Erzielt wurden aber nur 7.167 Dollar Tagesrate pro Schiff. Für 2012 wird nun von lediglich 5.659 Dollar pro Schiff ausgegangen. Die Kalkulation der Kapitalerhöhung sieht aber 10.000 Dollar vor.
Kein Einzelfall
Die schwierige Situation der Fonds Dr. Peters DS-Fonds 126 und Dr. Peters DS-Fonds 111 ist dabei kein Einzelfall: nach Zahlen des Analysehauses Deutsche Fondsresearch (DFR) befinden sich insgesamt 221 Schiffsfonds in Sanierung, es liegen bereits 8 Insolvenzen vor.
Aussichten für Schiffsfonds
Die weiteren Aussichten für Schiffsfonds sind eher negativ. Dies vor allem deshalb, da es eher zu viele Schiffe auf dem Markt gibt. In einer Markanalyse schreibt beispielsweise die HSH Nordbank: „ Unserer Meinung nach werden die Tanker bis weit ins Jahr 2013 in schwerer See fahren“. Zunächst war insbesondere die Situation von Fonds mit Containerschiffen problematisch. Nun geraten nach Beobachtung von DFR-Geschäftsführer Nils Lorentzen auch zunehmend Tanker in Not.
Situation der Anleger
In vielen Fällen wurde auch der Dr. Peters DS Fonds 126 über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurde dieser Schiffsfonds als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Geschädigte Anleger dieses Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen
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