(ots) - Aktuelle Organspendezahlen: In neun von zehn
Fällen entscheiden die Angehörigen über Organspende
In neun von zehn Todesfällen werden die Angehörigen derzeit über
eine mögliche Organspende befragt, weil der Verstorbene seinen Willen
nicht dokumentiert hat. Dies bestätigen die aktuellen Zahlen aus dem
Jahr 2011 der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Laut
Umfragen geben zwar rund 20 Prozent der Deutschen an, einen
Organspendeausweis zu besitzen - in der Realität im Krankenhaus sieht
dies jedoch anders aus. Nur knapp sieben Prozent haben ihre
Entscheidung zur Organspende schriftlich - zum Beispiel in einem
Organspendeausweis - hinterlegt und damit zu Lebzeiten eine
Entscheidung getroffen. Bei 27,6 Prozent war der mündliche Wille
ausschlaggebend, bei 42,4 Prozent der mutmaßliche Wille. Bei
insgesamt 24,4 Prozent der Fälle, die zu einer Zustimmung oder
Ablehnung geführt haben, gab es keinen Anhaltspunkt für den
mutmaßlichen Willen des Verstorbenen. Demnach ist die Ablehnungsrate
mit über 40 Prozent am höchsten, wenn die Entscheidung alleine im
Ermessen der Angehörigen liegt. Aus Unsicherheit, die falsche
Entscheidung zu treffen, kommt es hier in vier von zehn Fällen zu
einer Ablehnung der Organspende.
Diese Bitte um Entscheidung bedeutet für die Angehörigen die
schwierigste Frage inmitten einer Situation von Trauer und
Verzweiflung. Die Ärzte auf der Intensivstation werden in der
Ausbildung meist nicht auf diese Gespräche vorbereitet, hinzukommen
Arbeitsüberlastung und Zeitmangel der Mediziner. Die DSO bietet den
Ärzten in den Krankenhäusern aus diesem Grund Unterstützung durch
einen DSO-Koordinator an. Ein gemeinsames Gespräch mit dem
behandelnden Arzt und dem DSO-Koordinator erleichtert es den
Angehörigen, eine stabile Entscheidung zu treffen. Denn die
Koordinatoren können die Familienmitglieder ausführlich und ohne
Zeitdruck beraten und umfassende Informationen zur Organspende und
Transplantation geben. Ziel des Gesprächs mit den Angehörigen des
Verstorbenen ist es, die Familie bei der Entscheidungsfindung zu
begleiten und zu einer stabilen Entscheidung für oder gegen
Organspende zu kommen. Jede Entscheidung wird dabei akzeptiert.
"Es ist unerlässlich, die Koordinatoren und Ärzte gleichermaßen
auf diese emotional belastende Situation vorzubereiten - vor allem im
Sinne der Angehörigen, die in dieser schwierigen Situation nicht
allein gelassen werden dürfen", erklärt Prof. Dr. Günter Kirste,
Medizinischer Vorstand der DSO. Aus diesem Grund schult die DSO in
Zusammenarbeit ihre Koordinatoren zum Thema "Entscheidungsbegleitung
für Angehörige (EfA)" seit 2008 und bietet seit 2010 auch bundesweit
Krankenhäusern Workshops zu diesem Thema an. Das Programm basiert auf
Erfahrungen aus den USA zur Entwicklung der kommunikativen
Fähigkeiten (bringing bad news) und berücksichtigt dabei die
spezifische Situation der Angehörigen.
Die Begleitung der Angehörigen endet jedoch an diesem Punkt nicht.
Weitere Möglichkeiten der Unterstützung werden vom DSO-Koordinator
angeboten, etwa Kontaktmöglichkeiten bei auftretenden Fragen,
anonymisierte Informationen über die Empfänger der Organe oder
Angehörigentreffen.
Alle Zahlen aus dem Jahr 2011 sind vorläufige Zahlen.
Pressekontakt:
Birgit Blome, Bereichsleiterin Kommunikation
Nadine Körner, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Stiftung Organtransplantation
Deutschherrnufer 52, 60594 Frankfurt am Main
Tel.: + 49 69 677328 9400 oder -9411, Fax: + 49 69 677328 9409,
E-Mail: presse(at)dso.de
Internet: www.dso.de und www.fuers-leben.de