Die Commerzbank zieht vor Gericht bei VIP-Medienfonds immer öfter den Kürzeren. Jetzt muss die Bank mit millionenschweren Schadensersatzforderungen rechnen. Denn Tausende Anleger haben einen Anspruch auf Schadensersatz. Der Grund: Fehlerhafte Anlageberatung bei der Vermittlung von VIP-Medienfonds.
(firmenpresse) - Die Commerzbank zieht vor Gericht bei Schadensersatzklagen von Anleger mit
VIP-Medienfonds immer öfter den Kürzeren. Der Grund: "Die Commerzbank hat
viele Anleger bei der Vermittlung von VIP-Medienfonds falsch beraten", sagt
Rechtsanwalt Dietmar Kälberer aus Berlin. Die Kanzlei Kälberer & Tittel verweist
auf ihre jüngste Serie von Urteilen, die sie gegen die Commerzbank
durchgefochten hat.
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Die Commerzbank steht als Hauptvertrieb für die Pleitefonds der Marke VIP in der
Schusslinie. Von den geschlossenen Filmfonds hatten sich tausende Steuerzahler -
unter ihnen zahlreiche prominente Sportler und Schauspieler - eine lukrative
Geldanlage in Kinofilme versprochen. Doch statt Toprendite mit Steuersparkick
mussten die Anleger hohe Verluste hinnehmen. Die Kanzlei Kälberer & Tittel
rechnet mit einem Schaden bis zu 635 Millionen Euro. "Jetzt drehen wir den Spieß
sukzessive um", sagt Anwalt Kälberer, "jeder neue Erfolg vor Gericht ist ein
Fortschritt für Anlegerschutz und Gerechtigkeit."Â
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Tatsächlich reißt die Pechsträhne der Commerzbank vor Gericht nicht ab. Allein in
den letzten Wochen konnte die Kanzlei Kälberer & Tittel für ihre Mandanten
bemerkenswerte Erfolge erzielen.
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Der jüngste Streich gegen die Commerzbank erfolgte Ende Juli. Das OLG München
hat die Commerzbank zu rund 33.000 Euro Schadensersatz verurteilt
(Aktenzeichen: 5 U 4018/07). Die Revision wurde nicht zugelassen. "Das Urteil
kann zur Blaupause in anderen Fällen werden", sagt Rechtsanwalt Kälberer. Denn
im Mittelpunkt des Prozesses stand ein Werbeflyer, "den die Commerzbank beim
Vertrieb der VIP-Fonds vermutlich breitflächig eingesetzt hat."
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Die zentrale Rolle spielte ein Worst-Case-Szenario. Dieses hatte der Fondsinitiator
der Commerzbank für die Überzeugungsarbeit bei Neukunden überlassen. Im Flyer
war nicht nur von Garantiezahlungen die Rede, die es in Wahrheit gar nicht gab.
"Auch das maximale Verlustrisiko wurde geschönt", sagt Kälberer. Laut Worst-
Case-Szenario riskierte der Anleger bei einer Anlagesumme von 100.000 Euro
angeblich nur rund 12.400 Euro. Doch die Wahrheit sah düster aus: Das Gericht
rechnete nach und kam prompt zu einem für Banker peinlichen Ergebnis. Laut
Urteil war "im ungünstigsten Falle nicht mit dem im Worst-Case-Szenario
angeführten Verlust zu rechnen, vielmehr droht ein Totalverlust."
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Peinlich war auch die Aussage des Bankberaters. Der verstrickte sich vor Gericht
heillos in Widersprüche. Gefragt nach dem Worst-Case-Szenario, streckte der
Berater am Ende die Waffen. Laut Urteil hörte sich das so an: "Ich bin im Moment
überfordert". Das klang in den Ohren der Richter nicht gerade so, als ob bei der
Beratung alles mit rechten Dingen zugegangen wäre. Die Anlegerin bekam Recht.
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Das OLG München hatte die Commerzbank in einem anderen Fall schon Anfang
Juli zu fast 30.000 Euro Schadensersatz verurteilt (Aktenzeichen: 17 U 2105/08).
Auch hier wurde die Revision nicht zuzulassen. "Dieses Urteil könnte im Fall VIP-
Fonds das erste rechtskräftige Urteil in der zweiten Instanz gegen die
Commerzbank werden", freut sich Kälberer. Auch in diesem Fall schenkten die
Richter dem Bankberater keinen Glauben. Das Urteil bestätigt laut Kälberer eine
alte Volksweisheit: "Lügen haben auch vor Gericht kurze Beine."
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Zwei weitere Erfolge erzielte die Kanzlei Kälberer & Tittel vor dem Landgericht
München. Im ersten Fall verurteilte das Gericht die Commerzbank am 1. August
wegen fehlerhafter Anlageberatung zu Schadensersatz von insgesamt knapp
48.000 Euro. Der Anleger hatte gleich zwei Fondsanteile bei VIP-3 und VIP-4
gezeichnet (LG München-I, Aktenzeichen: 32 O 17561/07). Im zweiten Fall ging
es um den VIP-4 und rund 21.000 Euro Schadensersatz. Auch hier wurde die
Commerzbank wegen fehlerhafter Anlageberatung verurteilt (LG München-I,
Aktenzeichen: 28 O 12142/07).
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Die Commerzbank wurde außerdem in allen Fällen verurteilt, die Anleger von
weiteren Nachteilen und Risiken frei zu stellen. Anders ausgedrückt: Die
Bankkunden bekommen nicht nur ihren Einsatz zurück. Sie müssen auch nicht
mehr befürchten, noch mehr Geld zu verlieren.
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"Diese Urteile sind die Wegbereiter für weitere Anleger, die nicht auf dem
Schaden sitzen bleiben wollen", sagt Kälberer - vorausgesetzt die Anleger laufen
nicht in die Verjährungsfalle. Derzeit setzt die Commerzbank offenbar darauf, dass
viele VIPs zu lange warten. Außerdem argumentieren die Banker beim Thema
Verjährung mit einer höchst eigenwilligen Zeitrechnung (siehe Presseinfo im
Anhang: Verjährungsfalle). Doch davon sollte sich niemand ins Bockshorn jagen
lassen. Kälberer stellt richtig: "Keine Verjährung vor dem 31. Dezember 2008".
Mit anderen Worten: "Die VIP-Anleger können ihre Beraterbank noch bis
Jahresende verklagen."
Die Kanzlei Kälberer & Tittel ist auf Bank-, Börsen und Kapitalanlagerecht
spezialisiert und vertritt ausschließlich Verbraucher, Bankkunden und
Kapitalanleger
bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Beim Thema "VIP-Medienfonds" spielt die Kanzlei mit derzeit 14 erfolgreichen
Gerichtsentscheidungen gegen Commerzbank, freie Anlagevermittler und
HypoVereinsbank eine führende Rolle unter Deutschlands Anlegerkanzleien.
Weitere
Urteile zu Gunsten unserer Mandanten erwarten wir für die kommenden Wochen.
Außerdem vertreten wir den Musterkläger im Kapitalanlegermusterverfahren VIP 3
vor dem OLG München.
Die bundesweit erste Schadensersatzklage im Streit um die verlorenen Millionen
der
VIP-Fonds hat Rechtsanwalt Dietmar Kälberer eingereicht. Er bearbeitet seit 1994
fast ausschließlich Fälle aus dem Bank-, Börsen- und Kapitalanlagerecht und
gehört
zu den von Focus empfohlenen Anwälten für Kapitalanlagerecht.
Dietmar Kälberer
Rechtsanwalt
Tel: (030) 308 318-3
kanzlei(at)kaelberer-tittel.de
Rüdiger v. Schönfels
KOMMposition - Pressearbeit für Rechtsanwälte
Tel: (030) 303 692 88
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