(ots) - Ein Pflegefall zu werden, ist ein
Schicksalsschlag, durch den sich das eigene Leben sowie das der
Angehörigen radikal verändert. Zusätzlich sind die betroffenen
Familien mit einer enormen finanziellen Belastung konfrontiert. Das
aktuelle Thema auf www.Vorsorge-Know-how.de erläutert, welche
Leistungen die gesetzliche Pflegeversicherung im Fall der Fälle
tatsächlich übernimmt.
Die Pflegeversicherung zählt in Deutschland seit 1995 zu den
Pflichtversicherungen. Jeder deutsche Bürger ist somit - zumindest
prinzipiell - pflegeversichert. Die Pflegekassen sind organisatorisch
an die Krankenkassen angegliedert. Wer in Deutschland
krankenversichert ist, gehört damit automatisch auch einer
Pflegeversicherung an. Aber Vorsicht: Es ist ein Irrtum zu glauben,
wer privat krankenversichert ist, habe dadurch im Pflegefall höhere
Leistungsansprüche als ein Versicherter in einer gesetzlichen
Krankenkasse. Ob gesetzlich oder privat - beide
Pflegepflichtversicherungen sind an das Sozialgesetz gekoppelt und
erstatten dieselben Leistungen.
Höhe und Umfang der erstatteten Leistungen hängen von der
Pflegestufe des Betroffenen ab. Die Pflegepflichtversicherung ist
keine Vollversicherung, die pauschal alle anfallenden Pflegekosten
übernimmt. Sie sichert im Pflegefall lediglich eine Grundversorgung.
Die tatsächlichen Pflegekosten übersteigen die Leistungen der
Pflegeversicherung in den meisten Fällen bei Weitem - unabhängig
davon, ob zu Hause oder im Heim, ob von professionellen Pflegekräften
oder Angehörigen gepflegt wird. Wird der Pflegebedürftige
beispielsweise in einem Heim untergebracht, werden bei Pflegestufe I
1.023 Euro, bei Pflegestufe II 1.279 Euro und bei Pflegestufe III
lediglich 1.550 Euro erstattet. Damit sind in der Regel nur die
reinen Pflegekosten abgedeckt. Die Gesamtkosten einer
Heimunterbringung sind von Pflegeheim zu Pflegeheim unterschiedlich,
können aber bei Pflegestufe III durchaus bis zu 3.500 Euro betragen.
Die so entstehende Versorgungslücke von ca. 2.000 Euro im Monat muss
der Pflegebedürftige aus eigener Tasche finanzieren. Erfolgt die
Pflege durch Angehörige zu Hause, übernimmt die Pflegeversicherung
einen Kostenanteil von 235 Euro bei Pflegestufe I, 440 Euro bei
Pflegestufe II und 700 Euro bei Pflegestufe III.
Nur wer richtig informiert ist, kann für den Fall der Fälle
gezielt vorsorgen. Alle Fakten zur gesetzlichen und privaten
Pflegepflichtversicherung, von Beitragssätzen über ausführliche
Informationen zu den Pflegestufen bis hin zum Leistungsumfang sind im
ersten Teil des Basiswissens Pflege unter
www.Vorsorge-Know-how.de/Pflege verständlich aufbereitet und
übersichtlich gegliedert. Im zweiten Teil des Basiswissens werden die
verschiedenen Varianten privater Pflegezusatzvorsorge genauer unter
die Lupe genommen.
Kontakt:
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