PresseKat - VG Düsseldorf: Einstufung von E-Zigaretten als Arzneimittel „nicht abwegig“

VG Düsseldorf: Einstufung von E-Zigaretten als Arzneimittel „nicht abwegig“

ID: 565246

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte es mit Beschluss vom 16.01.2012 bekanntlich abgelehnt, dem Land Nordrhein-Westfalen zu verbieten, öffentlich vor E-Zigaretten zu warnen. Inzwischen wurden die Entscheidungsgründe veröffentlicht.

(firmenpresse) - Aus diesen geht hervor, dass sich das Gericht recht ausführlich mit der Frage beschäftigt hat, ob die in elektronischen Zigaretten eingesetzten nikotinhaltigen Liquids als Arzneimittel eingestuft werden können, wie die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Steffens meint. Das Gericht kommt dabei zum Ergebnis, dass die Einordnung der Liquids als Arzneimittel „nicht ersichtlich abwegig“ sei.
Zwar handelt es sich nach Auffassung des VG Düsseldorf bei den umstrittenen E-Zigaretten nicht um Präsentationsarzneimittel, da das verfahrensgegenständliche Erzeugnis als Genussmittel offeriert werde. Es spreche aber einiges dafür, dass die Klassifizierung als Funktionsarzneimittel gerechtfertigt sei. Bereits aus den von der Antragstellerin vorgelegten Informationsunterlagen ergäbe sich nämlich, dass nicht nur Nikotin im Allgemeinen ein Stoff ist, der geeignet ist, die physiologischen Funktionen auf pharmakologische Weise zu beeinflussen, sondern dass dies auch in der besonderen Weise der Inhalation durch E-Zigaretten der Fall ist. Denn die Antragstellerin habe mit den vorgelegten Informationen geltend gemacht, selbst starke Raucher seien in der Lage, ohne Entzugserscheinungen auf die elektrische Zigarette umzusteigen, weil sie dabei die benötigte Menge an Nikotin erhielten. Dies mache deutlich, dass gerade eine zielgerichtete Beeinflussung einer physiologischen Funktion beabsichtigt sei. Es solle die vom Nikotinkonsum ausgehende nervenberuhigende und gleichzeitig gehirnanregende Wirkung erzielt werden. Anders als das VG Frankfurt/Oder in seinem Beschluss vom 14.10.2011 tendiert das VG Düsseldorf auch dazu, dass es für die Einstufung als Arzneimittel gerade nicht auf eine therapeutische Zweckbestimmung der E-Zigaretten ankomme.
Schließlich dürfte nach Auffassung des Gerichts auch davon auszugehen sein, dass E-Zigaretten nicht dem Vorläufigen Tabakgesetz unterfallen. Denn weder die E-Zigarette noch das in ihr enthaltene Liquid bestehen nach Auffassung des Gerichts „ganz oder teilweise aus Tabak“. Dass der im Liquid enthaltene Nikotinanteil aus Tabak gewonnen worden ist, lasse das Produkt nicht zu einem Tabakerzeugnis werden. Das Erzeugnis sei auch nicht zum Rauchen, Kauen oder anderweitigen oralen Gebrauch bestimmt, da das Inhalieren des Dampfes eine andere, im Vorläufigen Tabakgesetz nicht angesprochene Anwendungsform sei. Die Inhalation eines Dampfes könne mit einem oralen Gebrauch nicht gleichgesetzt werden.




Zwar hat das VG Düsseldorf die Einstufung elektrischer Zigaretten als Arzneimittel lediglich darauf überprüft, ob diese Rechtsauffassung vertretbar – also: nicht grob falsch – ist. Ob diese Einschätzung letztlich auch wirklich zutreffend ist, musste das Gericht nicht beantworten. Die vom Gericht vorgebrachten Argumente könnten den Gegnern elektronischer Zigaretten dennoch neue Munition liefern. Hier zeigt sich deutlich die Zweischneidigkeit verwaltungsgerichtlicher Eilverfahren mit ihrem „summarischem“ Charakter. Vor Versuchen, die zutreffende rechtliche Einstufung elektrischer Zigaretten im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren auszufechten, kann daher weiterhin nur gewarnt werden. Allemal gilt dies, falls sich in zweiter Instanz auch noch das Oberverwaltungsgericht Münster mit dem Versuch zu befassen hätte, dem Land Nordrhein-Westfalen Warnungen vor E-Zigaretten zu verbieten. Eine etwaige negative Entscheidung des OVG könnte nämlich einen Domino-Effekt nach sich ziehen – nicht nur in Nordrhein-Westfalen.

Weitere unverbindliche und kostenfreie Informationen rund um das Arzneimittelrecht erhalten Sie unter www.juravendis.de

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

www.juravendis.de - ist eine Rechtsanwaltssozietät, die sich auf das Gesundheitsrecht und die gesundheitsnahen Bereiche des Medien- und Wirtschaftsrechts spezialisiert. Die Kanzlei berät Unternehmen der Gesundheitsbranche zu deren spezifischen gesundheitsrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise zur Abgrenzung der unterschiedlichen Gesundheitsprodukte (Arzneimittel / Lebensmittel / Kosmetika / Futtermittel / Biozidprodukte etc.), zur Kennzeichnung und Bewerbung von Gesundheitsprodukten, insbesondere Health Claims, sowie zum Apothekenrecht, zu Fragen der Pharmadistribution und des Arzneimittelpreisrechts.

www.medivendis.de - Ihre Agentur für Gesundheitsmarketing ++ medivendis versteht sich als ganzheitlicher Lösungsanbieter im Gesundheitsbereich zwischen Marketing, Öffentlichkeitsarbeit/Presse, Technologie und rechtlichen Möglichkeiten. Gerade in der heutigen Zeit unterliegt der Gesundheitsmarkt folgenschweren Umwälzungen. Aber eben diese Veränderungen bergen enormes Potential für einzelne Unternehmen, sofern man es versteht die Zeichen der Zeit zu erkennen und praxis-orientierte und rechtlich fundierte Lösungsansätze zu verfolgen und letztendlich auch zu realisieren.

www.arzneimittel.de - So geht Gesundheit heute! Die Neugestaltung der Versandapotheke arzneimittel.de bietet kompetenten Service in modernem Design. Denn insbesondere auf Service und persönliche Beratung wird Wert gelegt. Dem Kunden ist es bei offenen Fragen möglich, über eine pharmazeutische Hotline mit qualifiziertem Fachpersonal zu sprechen und sich umfassend beraten zu lassen. Dieses Portal stellt eine innovative, zentrale und ausführliche Informationsplattform rund um Gesundheit, Medizin und Arzneimittel dar. Dem User wird hierfür eine Vielzahl produkt- und indikationsspezifischer Zusatzinformationen bereitgestellt. Denn nur wer gut informiert ist, sorgt richtig für seine Gesundheit. arzneimittel.de ist die Versandapotheke der Apotheke zur Münchener Freiheit. Das Portal ist Ihre neue deutsche Versandapotheke rund um Gesundheit und Medizin, Arzneimittel und Medikamente, Kosmetik- und Pflegeartikel, Ernährung und Nahrungsergänzung sowie Homöopathie und Naturheilkunde. Es verbindet dabei einen State-Of-The-Art Onlineshop mit einem umfassenden gesundheitlichen Informationssystem.



Leseranfragen:

medivendis.de – Agentur für Gesundheitsmarketing
Daniela Raiml
Marketing & PR
Parkring 11
85748 Garching
Tel.: +49 (0)89 3608931-40
Fax.: +49 (0)89 3608931-49
Daniela.Raiml(at)medivendis.de
http://www.medivendis.de



PresseKontakt / Agentur:

medivendis.de – Agentur für Gesundheitsmarketing
Daniela Raiml
Marketing & PR
Parkring 11
85748 Garching
Tel.: +49 (0)89 3608931-40
Fax.: +49 (0)89 3608931-49
Daniela.Raiml(at)medivendis.de
http://www.medivendis.de



drucken  als PDF  an Freund senden  LG Berlin: Kein Maklerlohn bei Weitergabe unrichtiger Informationen GFE Nürnberg & Umsatzsteuer der Blockheizkraftwerke: ilex gelingt Prozesserfolg vor dem FG Baden-Württemberg
Bereitgestellt von Benutzer: Pinkelprinz
Datum: 01.02.2012 - 11:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 565246
Anzahl Zeichen: 3869

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Daniela Raiml
Stadt:

Garching


Telefon: +49(0)89-360893140

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 01.02.2012

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"VG Düsseldorf: Einstufung von E-Zigaretten als Arzneimittel „nicht abwegig“"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

juravendis Rechstanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Neue Biozidverordnung: Der Countdown läuft ...

Praktisch wichtige Änderungen betreffen bereits den Anwendungsbereich des Biozidrechts: obwohl dieser schon bislang von der Rechtsprechung alles andere als eng ausgelegt wurde, kommt es durch die neue Verordnung zu einer erneuten Ausweitung. So fall ...

Alle Meldungen von juravendis Rechstanwälte