(ots) - Schärfere Emissionsgrenzwerte für
Feinstaub und Kohlenmonoxid
Seit dem 22. März 2010 ist sie in Kraft: die 1. BImSchV in ihrer
neuen Fassung. Und seitdem steht fest, was der Gesetzgeber von den
Besitzern älterer Feuerstätten verlangt: Nachrüstung, Austausch oder
Stilllegung - falls der Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin die
Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid nicht einhält.
Bis Ende 2013 ist dem Schornsteinfeger gegenüber ein entsprechender
Nachweis zu erbringen; dieser kann auch durch eine Messung des
Schornsteinfegers vor Ort erfolgen. Ein Jahr später wird sonst
abgeschaltet.
Wenn eine Feuerstätte schon 30 oder 40 Jahre läuft, sollte über
eine Modernisierung oder den Austausch ohnehin nachgedacht werden.
Die Verbrennungstechnik hat in der Zwischenzeit große Fortschritte
erzielt. Nicht nur das Emissionsverhalten, auch ihr Wirkungsgrad -
und somit der Brennstoffverbrauch - haben sich seitdem deutlich
verbessert. Darauf macht der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und
Küchentechnik e.V. aufmerksam.
"Ich empfehle den Besitzern älterer Feuerstätten, bereits jetzt
über einen Austausch nachzudenken", rät Dipl.-Ing. Frank Kienle,
Geschäftsführer des HKI. "Es verhält sich ja so ähnlich wie mit Autos
oder Kühlschränken - auch sie entsprechen irgendwann nicht mehr dem
Stand der Technik, wobei die Produktzyklen hier noch kürzer sind. Mit
einem modernen Kaminofen, der ein veraltetes Gerät ersetzt, lassen
sich Feinstaub und Schadstoffe um bis zu 85 Prozent reduzieren. Zudem
ist der Wirkungsgrad viel höher, sodass sich ein Austausch in jedem
Fall lohnt."
Online-Datenbank der Hersteller gibt Auskunft
Detaillierte Informationen zu jedem einzelnen Modell liefert eine
Online-Datenbank, die der HKI gemeinsam mit den Herstellern aufgebaut
hat und die im Internet unter www.ratgeber-ofen.de für jeden frei
zugänglich ist. Die Datenbank informiert darüber, ob eine häusliche
Feuerstätte für feste Brennstoffe die Emissionsgrenzen einhält und
welchen Wirkungsgrad sie erzielt. Wenn das Gerät für eine
umweltgerechte Verbrennung positiv gekennzeichnet ist, gilt das auch
als Nachweis gegenüber dem Schornsteinfeger gilt. Falls nicht, ist
für ältere Geräte am 31. Dezember 2014 Schluss.
Weitere Informationen im Internet unter www.ratgeber-ofen.de
Kontakt:
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Dipl.-Volkswirt Jan-Patrick Harms
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