(ots) - Ein gutes Urteil. Die sogenannte Staatenimmunität
schützt Staaten (nicht Personen) vor der Verfolgung durch die Justiz
anderer Staaten. Damit wird - nach dem Abschluss zwischenstaatlicher
Verträge über Wiedergutmachung und Reparationen - die große Auf- und
Abrechnung verhindert. Italien müsste die Nachkommen der 100 000
Libyer, die bei der Unterwerfung ihres Landes unter Mussolinis
Herrschaft umkamen, und die Ãœberlebenden italienischer
Giftgasangriffe im Abessinien-Krieg entschädigen. Im übrigen hindert
niemand Deutschland, auf außergerichtlichem Weg den Klägern
entgegenzukommen - mit mehr als einer läppischen Summe von 800 000
Euro.
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