(ots) - Bitter für die Opfer
Dieses Urteil scheidet zu Recht die Geister. Wieder einmal erweist
es sich, wie schwierig, ja fast unmöglich faire
Entschädigungsregelungen sind. Gerechte Lösungen lassen sich meist
nicht finden, so auch jetzt bei den Opfern deutscher Kriegsverbrechen
gegen Italiener. Diese haben kein individuelles Klagerecht gegen
Deutschland, entschied der Internationale Gerichtshof in Den Haag. In
den Ohren der Opfer muss das wie Hohn klingen. Schließlich haben sie
das Leid, das ihnen angetan wurde, ganz individuell erfahren - als
Verletzung des eigenen Körpers oder als mitleidende Nachfahren der
Geschändeten, Ausgebeuteten und Ermordeten.
Doch das Völkerrecht wiegt schwerer, so die Richter. Das ist
insofern nachvollziehbar, als die Staatenimmunität hilft, nach
Kriegen Rechtsfrieden zwischen früheren Feinden herzustellen.
Rechtsnachfolger von Unrechtsregimen können der Regelung zufolge
nicht vor Gerichten anderer Länder belangt werden. Dass an dieser
Immunität nicht gerüttelt werden darf, ist folglich ganz im Sinn der
Bundesregierung, die nun Rechtssicherheit hat.
Das entbindet Deutschland allerdings nicht von seinen moralischen
Pflichten, für die Schandtaten der verbrecherischen
Nationalsozialisten und ihrer willfährigen Vollstrecker
geradezustehen. Alle Opfer, die trotz zwischenstaatlicher Verträge
immer noch keine Entschädigung bekommen haben, müssen nun auf
humanitärer Basis Wiedergutmachung erhalten.
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