Ryanair hat bekanntgegeben, dass Passagiere mit Flugbuchungen von Drittanbietern nicht befördert und am Check-In-Schalter abgewiesen würden. Die Buchungen würden gelöscht und das Entgelt zurückgezahlt. Diese außergewöhnlich drakonische Maßnahme ist ein Schlag ins Gesicht für Fluggäste, die mit Ryanair fliegen wollten. Mit den europäischen Fluggastrechten und ihren Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag über den Flug stehen Flugpassagiere jedoch nicht rechtlos dar.
von Yvonne Heitmeyer (Netzwerk Fluggastrechte) www.reise-recht-wiki.de
(firmenpresse) - August 2008 (Kö) Sommer, Sonne, Strand und Meer. Der Monat August ist Hochsaison und Hauptreisezeit in Europa. Und zur Hauptsaison fliegen viele Urlauber in südliche Gefilde. Tausende Reisende haben ihre Flugtickets über Reiseportale im Internet gebucht. Diejenigen Flugpassagiere, die einen Flug mit der irischen Fluggesellschaft Ryanair gebucht haben, mussten in den vergangenen Tagen aufhorchen. Ryanair teilte mit, dass zehntausende gebuchter Flugtickets nicht anerkannt würden. Die Flugbuchungen würden gelöscht, teilte Ryanair mit. Dies beträfe Flugscheine, die über Drittanbieter und nicht direkt über die Webseite von Ryanair gebucht worden seien. Betroffen von der Entscheidung Ryanairs sind alle Flugpassagiere in Europa, die ihre Tickets über Drittanbieter erhalten haben. Und als Sahnehäubchen wurde von Seiten der Ryanair hinzugefügt, dass dies auch noch rückwirkend für in der Vergangenheit getätigte Buchungen gelte. Die Fluggäste würden in den nächsten Tagen per E-Mail über die Stornierung informiert und der Flugpreis würde zurücküberwiesen. Flugpassagiere, die mit Buchungsreservierungen von Drittanbietern am Flughafen auftauchten, würden nicht befördert. Damit wären alle Fluggäste des Billigfliegers betroffen, die ihre Flugbuchungen über Reisebüros und Flugportale getätigt haben.
Ryanair begründete den Schritt damit, dass man gegen nicht autorisierte Tickethändler und Reisebüros vorgehen wolle. Die Airline sieht das sogenannte Screen-Scraping als unzulässig und Verstoß gegen die eigenen Geschäftsbedingungen an. Das Screen-Scraping (übersetzt so viel wie 'Bildschirm auskratzen') oder Web-Scraping ist eine Methode, mit der programmierte Systeme gezielt Informationen von fremden Webseiten auslesen und diese dann weiterverarbeiten und nutzen. Die beschlossenen Maßnahmen kämen nach Auffassung von Ryanair im Endeffekt auch den Kunden zu Gute, da diese die Mehr- und Zusatzkosten, die Drittanbieter laut Ryanair verlangten, nicht mehr zahlen müssten. "Wir sind entschlossen, wirksame Maßnahmen gegen solche Seiten vorzunehmen", teilte der Sprecher von Ryanair, Daniel de Carvalho, dem britischen 'Telegraph' mit. Betroffen sind Kunden, die ihr Ryanair-Flugticket über Webportale wie die irische BravoFly Ltd., die deutsche V-tours oder Seiten wie Opodo.com, OTBeach.com, Atrápalo.com, Edreams und Rumbo in Spanien und Bravofly in der Schweiz bezogen haben. Gegen die Betreiber der Portale BravoFly Ltd., TUI UK Ltd. und V-tours ist der irische Low-Cost-Carrier bereits gerichtlich vorgegangen.
Viele Flugpassagiere vermuten indes, dass andere Gründe den Ausschlag für diese außergewöhnlich drakonische Maßnahme der Airline gegeben haben. Einige Fluggäste äußern den Verdacht, dass es auf Grund der stark gestiegenen Kerosinpreise unwirtschaftlich ist, bestimmte Strecken zu bedienen. Zwar seien Flüge verkauft worden, aber durch die vorliegende Entscheidung entledige man sich unbeschwert unliebsamer Verträge. Andere mutmaßen, dass Ryanair interessierte Flugpassagiere auf ihre Internetseite zwingen will, um Zusatzangebote wie Versicherungen, Hotelübernachtungen und Mietwagenangebote an den Mann zu bringen. Ganz unbegründet scheint der Verdacht vieler Betroffener nicht zu sein. So teilte Howard Miller von Ryanair mit, dass gerichtliche Schritte gegen weitere Portale eingeleitet würden. "Der Weg, die Ticktes zu stornieren", so Miller, sei "ein schnelleres und effektiveres Mittel zur Abschreckung gegen solche rechtswidrigen Vorgänge". Es scheint, als werde der Kampf gegen Weiterverkäufer von Tickets auf dem Rücken argloser Flugpassagiere ausgetragen. Die Fluggäste werden zum Bauernopfer in der Auseinandersetzung zwischen Ryanair und unliebsamen Ticketportalen.
Es gibt viele mögliche Gründe für die Entscheidung von Ryanair. "Es gibt jedoch keinen Grund, Fluggäste, die eine reguläre Flugbuchung und damit einen wirksamen Flugbeförderungsvertrag abgeschlossen haben, am Flughafen stehen zu lassen", sagt Rechtsanwalt Jan Bartholl. Der auf dem Spezialgebiet Reise- und Luftverkehrsrecht tätige Anwalt weist darauf hin, dass sich betroffene Fluggäste umgehend mit ihrem Vertragspartner in Verbindung setzen sollten. Dieser hafte gegenüber den Flugpassagieren für die Erfüllung der Beförderungsvereinbarung. "Wer Zusatzkosten und Schäden, wie zum Beispiel Kosten für Ersatztickets und Umbuchungen und Hotelübernachtungen aus einem nicht durchgeführten Beförderungsvertrag erleidet, kann diese gegenüber seinem Vertragspartner einfordern", sagt Bartholl. Zudem stehen Fluggäste in Europa rechtliche Möglichkeiten und Ansprüche aus der Fluggastverordnung Nr. 261/2004 zur Verfügung. Ob den Betroffenen die dort vorgesehenen Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 bis 600 Euro in Fällen von Flugannullierungen und Nichtbeförderungen zustehen, muss im Einzelfall geprüft werden. Zudem haben Fluggäste im Falle von Annullierungen und Nichtbeförderungen das Recht, die Kosten für einen Ersatzflug von der Fluggesellschaft ersetzt zu bekommen.
Nach den zum Teil heftigen Reaktionen von Verbrauchern in Spanien und Großbritannien, die Flüge mit Ryanair über Drittanbieter gebucht hatten, sah sich gar die Europäische Kommission gezwungen, einzugreifen. Der Sprecher der Kommission, Ton van Lierop, forderte Ryanair auf, alle registrierten Flugbuchungen zu respektieren und Fluggäste zu bedienen. Die Vorgehensweise von Ryanair gegenüber europäischen Fluggästen sei "erbärmlich". Zudem forderte die Kommission von Ryanair, endlich Transparenz in ihr Preissystem zu bringen. Mit der Problematik der Drittanbieter und Weiterverkäufer von Flugtickets haben auch andere Fluggesellschaften wie EasyJet und Flybe zu tun. Der Billigflieger Easyjet erklärte, man wolle Online-Portalen den Verkauf von Flugtickets untersagen. Viele Ryanair-Kunden fühlen sich in diesen Tagen wenig beglückt. Yvonne Heitmeyer für Netzwerk Fluggastrechte www.reise-recht-wiki.de
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Die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl berät Verbraucher, Reisende und Flugpassagiere zu Rechtsfragen über das gesamte Rechtsgebiet des Reise-, Flug- und Luftverkehrsrechts. Unter der Webseite der Kanzlei finden sich aktuelle Berichte und Informationen zu Themen wie: Fluggastrechte in Europa, Koffer weg- was kann ich tun?, Wie mache ich meine Ansprüche gegen Reiseveranstalter optimal geltend?, Gepäckverlust, Flugverspätung, Flugannullierung und die rechtlichen Folgen. Die Adresse lautet www.ra-janbartholl.de. Rechtsanwalt Jan Bartholl betreut Mandanten über juristische Details hinaus, erörtert mit jedem Kunden gemeinsam die Möglichkeiten im konkreten Einzelfall und prüft die weitere Vorgehensweise. Die Arbeit der Kanzlei Bartholl in Münster basiert auf Vertrauen, Diskretion und Verbindlichkeit.
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