db Kompass Life 3
Landgericht Frankfurt entscheidet in Kürze über Schadenersatzklage
Wie die Deutsche Bank auf den Tod von 500 Menschen in den USA wettet
(firmenpresse) - (Hamburg / Bremen, 7. Februar 2012) In Kürze entscheidet das Landgericht (LG) Frankfurt/Main über die Klage eines Anlegers auf Schadenersatz wegen Falschberatung im Zusammenhang mit dem Vertrieb des „db Kompass Life 3“ (Az.: 2-07 O 374/10). In dem Verfahren geht es um eine Beteiligung in Höhe von 100.000 Euro. Der Kläger wird vertreten durch die auf Investorenschutz spezialisierte KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Hamburg und Bremen.
Hintergrund. Einige Tausend Anleger in Deutschland haben rund 200 Millionen Euro in drei sogenannte Lebensversicherungsfonds der Deutschen Bank investiert. „Die Krönung ist zweifellos der ‚db Kompass Life 3 Fonds‘ – ein Anlageprodukt, das selbst nach Meinung des Bankenverbandes mit der Menschenwürde nicht zu vereinbaren ist“, sagt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner, und fügt hinzu: „Vereinfacht gesprochen hat man in den USA 500 Freiwillige im Alter zwischen 70 und 90 Jahren zum Arzt geschickt, diese dort medizinisch begutachten lassen und daraufhin deren prognostizierte Lebenserwartung auf Grundlage von komplizierten mathematischen Berechnungen in ein Anlagezertifikat gepackt.“ Die Anleger wetteten somit auf den – möglichst frühen – Todeszeitpunkt von US-Bürgern. „Ähnlich wie sonst bei Zertifikaten zum Beispiel auf steigende Preise von Schweinebäuchen“, so Gieschen.
Offenbar ist das Produkt so kompliziert, dass es nicht einmal Juristen der Deutschen Bank in den mittlerweile anhängigen Schadenersatzprozessen richtig erklären können. „Diese Erfahrung haben wir wiederholt machen müssen“, wundert sich Gieschen. So hatte die KWAG bereits im Oktober 2010 erste Klagen auf Schadenersatz wegen Falschberatung im Zusammenhang mit dem Vertrieb des „db Kompass Life 3 Fonds“ vor dem Frankfurter Landgericht eingereicht. „Eine erste Entscheidung erwarten wir in den nächsten Tagen. Hier geht es um 100.000 Euro, die der Kläger in das Deutsche Bank-Produkt investiert hatte.“
Ungeachtet der Tatsache, dass dieses Anlageprodukt der Deutschen Bank moralisch höchst fragwürdig ist, gibt es auch gravierende Konstruktionsmängel, die die gerichtliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen „wahrscheinlich machen“, sagt Jens-Peter Gieschen. So wurden nachweislich veraltete medizinische Gutachten bei der Berechnung der Lebenserwartung für die Referenzpersonen verwendet. Überdies genügen die im Verkaufsprospekt enthaltenen Hinweise auf „Kick-back“-Zahlung nicht den Anforderungen der jüngsten Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof (BGH). Außerdem „wurde in den Beratungen unserer Mandanten das Risiko eines Totalverlustes weitestgehend verharmlost“, fügt Gieschen hinzu.
Entscheidend für den Ausgang der gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Investoren und der Deutschen Bank dürfte letztlich die Komplexität des Produktes sein. So gibt es an unterschiedlichen Stellen im Verkaufsprospekt widersprüchliche Aussagen – zum Beispiel über die künftigen Ausschüttungen. „Besonders pikant ist, dass es selbst den Deutsche Bank-Anwälten nicht gelingt, diese Fehler zu erkennen. Sie werden sogar in den Schriftsätzen der Gegenseite wiederholt“, betont Fachanwalt Jens-Peter Gieschen.
Das zynische Geschäft der Deutschen Bank mit dem Tod war übrigens auch schon Gegenstand eines Beitrages von Rechtsanwalt Jens-Peter- Gieschen im von der KWAG initiierten Investorenforum www.bank-kritik.de.
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