(ots) - Der Vermittlungsausschuss hat im
Kreislaufwirtschaftsgesetz ein kommunales Monopol eingerichtet. Der
Wettbewerb ist ausgeschaltet. Die Duchführung einer Sammlung durch
ein privates Entsorgungsunternehmen ist gegen den Willen der Kommune
praktisch nicht möglich.
"Die Bundesregierung wollte für einen fairen Ausgleich zwischen
den Interessen der kommunalen und der privaten Entsorgungswirtschaft
sorgen. Mit dem Beschluss des Vermittlungsausschusses wurde diese
Messlatte klar gerissen. Zugunsten der kommunalen Unternehmen haben
die politisch Verantwortlichen Wettbewerb im Bereich der
haushaltnahen Entsorgung ausgeschlossen", bedauert Burkhard Landers,
Präsident des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.
Der Gesetzgeber hat nicht nur "kommunale Erbhöfe" abgesegnet,
sondern gleich noch eine Innovationsbremse eingebaut. Für die
kommunalen Betriebe besteht mangels Wettbewerbs kein Anlass mehr,
ihre Abfall- und Wertstoffsammelsysteme zu verbessern oder auch nur
auf dem Stand der Technik zu halten, auch für private Anbieter
bestehen solche Anreize nicht mehr, weil sie vom Markt ausgeschlossen
werden. "Das geht nicht nur zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger,
denen bessere Sammelsysteme vorenthalten werden. Das geht auch zu
Lasten einer effizienten Sekundärrohstoffgewinnung in Deutschland",
warnt Landers.
Dabei ist die Industrie angesichts immer knapper werdender
Rohstoffreserven auf die Gewinnung von Sekundärrohstoffen, die auch
in privaten Haushalten anfallen, dringend angewiesen. Es müsste also
alles daran gesetzt werden, das vorhandene Sekundärrohstoff-Potenzial
so effizient wie möglich wieder in den Wirtschaftskreislauf
zurückzuführen. Auf diese strategische Herausforderung gibt das neue
Kreislaufwirtschaftsgesetz jedoch keine ausreichenden Antworten.
Burkhard Landers: "Wer den Wettbewerb um das beste Sammelsystem
verhindert, der nimmt auch in Kauf, dass unser
Sekundärrohstoff-Potenzial in Deutschland nicht vollständig genutzt
werden kann."
Der Verband wird aus diesem Grund, das kündigte der bvse-Präsident
an, gegen das neue Gesetz eine Beschwerde bei der Europäischen
Kommission wegen der Verletzung der EU-Warenverkehrs- und der
Wettbewerbsfreiheit einlegen.
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