(ots) - Erste Bieterrunde endet am 2. April 2012
Ausschreibung umfasst zwei Szenarien mit jeweils 19 Rechte- Paketen
und sechs Rechtepaketbündeln Keine Ausweitung der Anstoßzeiten
Die DFL Deutsche Fußball Liga erwartet bis zum 2. April 2012
Angebote für die Ausschreibung der nationalen audiovisuellen
Medienrechte für die Spielzeiten 2013/14 bis 2016/17. In jedem der
beiden Verwertungsszenarien stehen 19 Rechte-Pakete und sechs
Rechtepaketbündel für die Verbreitungswege Kabel, Satellit,
Terrestrik (Verbreitungsart Broadcast), IPTV (Verbreitungsart Netcast
I) sowie Web- und Mobile-TV (Verbreitungsart Netcast II) zur Auswahl,
die wie bisher auf fünf Anstoßzeiten in der Bundesliga und vier in
der 2. Bundesliga basieren. Die beiden Szenarien unterscheiden sich
im Wesentlichen durch die Verbreitungsart der frei empfangbaren
Zusammenfassung der Samstagsspiele. Die finale Entscheidung der
Rechtevergabe soll vor Ende der Saison 2011/12 erfolgen.
"Die Voraussetzungen für einen fairen Bieterwettbewerb wurden in
enger Abstimmung mit dem Bundeskartellamt geschaffen. Das
Ausschreibungsverfahren für die kommende Rechteperiode wird nach
klaren Spielregeln ablaufen. Jetzt sind die Interessenten am Zug",
sagt Christian Seifert, Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung.
Für die Live-Verwertung der Spiele der Bundesliga haben die Bieter
neben der Abgabe von Angeboten für einzelne Rechtepakete auch die
Möglichkeit, für so genannte Rechtepaketbündel zu bieten. Ein
Rechtepaketbündel umfasst entweder alle Rechtepakete einer der
Verbreitungsarten Broadcast, Netcast I oder Netcast II (horizontales
Rechtepaketbündel) oder Rechtepakete für alle Verbreitungsarten
(vertikales Rechtepaketbündel, womit die in dem Rechtepaket
enthaltenen Spiele dann über alle technischen Verbreitungswege
verwertet werden könnten).
Im ersten Schritt, der so genannten Vorbehaltspreis-Auktion, wird
die DFL für sämtliche Rechtepakete und Rechtepaketbündel in beiden
Szenarien Vorbehaltspreise festlegen. Diese werden weder öffentlich
noch gegenüber den Interessenten kommuniziert.
Falls in dieser Bieterrunde für ein ausgeschriebenes Rechtepaket
oder Rechtepaketbündel exakt ein Angebot abgegeben wird, das den
festgelegten Vorbehaltspreis erreicht oder überschreitet, nimmt der
Ligavorstand das entsprechende Angebot vorbehaltlich der Auswahl des
Szenarios an. Wird dagegen auf ein ausgeschriebenes Rechtepaket oder
Rechtepaketbündel mehr als ein Angebot abgegeben, das den
Vorbehaltspreis erreicht oder überschreitet, kommt es zu einer
zweiten Bieterrunde. Dies geschieht auch in dem Fall, dass kein
abgegebenes Angebot den Vorbehaltspreis erreicht.
Sofern es zu einer zweiten Bieterrunde kommt, wird die DFL
Reservationspreise festlegen, die ebenfalls nicht kommuniziert
werden. Sollten Angebote für Rechtepakete oder Rechtepaketbündel
abgegeben werden, die diese Reservationspreise übersteigen, ist für
die Vergabe zunächst die Höhe der Angebote maßgeblich. Das höchste
Angebot wird vorbehaltlich der Auswahl des Szenarios angenommen, wenn
das zweithöchste Angebot für dasselbe Rechtepaket oder
Rechtepaketbündel mehr als 20 Prozent geringer ist. Wenn die
Differenz zwischen den Angeboten weniger als 20 Prozent beträgt,
liegt die Entscheidung über die Annahme im Ermessen des
Ligavorstands. Ausschlaggebend sind dann festgelegte Kriterien wie
beispielsweise die technische Reichweite des Medienangebots, das
Sendekonzept, redaktionelles Knowhow oder das Zusammenspiel der
Rechtepakte im Markt.
Anschließend wird der Ligavorstand über die Auswahl des Szenarios
entscheiden. Hierbei findet die "20-Prozent-Regel" ebenso wie die
genannten Kriterien erneut Anwendung.
Die Genehmigung der Rechtevergabe obliegt im Anschluss an die
Entscheidung des Ligavorstands der Mitgliederversammlung der 36
Vereine und Kapitalgesellschaften.
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