(firmenpresse) - München, Berlin, 10.02.2012 - Mit Urteil des LG Hannover vom 30.12.2011 wurde die Sparkasse Hannover im Zusammenhang mit dem Vertrieb von zwei Medienfonds (Kaledo Zweite und Montranus Dritte) zur vollständigen Rückabwicklung der Beteiligung verurteilt.
Als Begründung führte das Gericht aus, dass es Sparkasse pflichtwidrig unterlassen hatte, den Anleger über die von Seiten der Fondsgesellschaft gezahlten Provisionen (Kick Backs) aufzuklären.
Seitens der Sparkasse wurden nach Presseberichten Provisionen in Höhe von sieben bis acht Prozent für der Vermittlung der Fondsanteile kassiert, ohne dass deren Kunden hierüber aufgeklärt wurden.
Das Urteil des LG Hannover stellte nun klar, dass die Sparkasse verpflichtet gewesen wäre, ihren Kunden über die erhaltenen Rückvergütungen aufzuklären.
„Das Urteil ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung eines gestärkten Anlegerschutzes“, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger der Hannover Leasing Gruppe vertritt.
Die Sparkasse wurde vom LG Hannover zur vollen Rückabwicklung der Beteiligungen des Anlegers verurteilt. Der Anleger muss daher nun von der Sparkasse so gestellt werden, als hätte er die Beteiligungen an den beiden Medienfonds nie erworben. Zudem muss die Sparkasse auch sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten erstatten, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter.
Das Urteil ist insbesondere für Anleger der beiden Fonds Kaledo Zweite Production GmbH & Co. KG sowie der Montranus Dritte Beteiligungs- GmbH & Co. Verwaltungs- KG interessant. In beide Fonds wurden von 10.000 Anlegern über eine Milliarde Euro Eigenkapital investiert.
Wie der Presse weiter zu entnehmen ist, droht Anlegern aufgrund erheblicher Probleme der Medienfonds der Hannover Leasing Gruppe bei der Verwertung der finanzierten Filme sowie weiteren fondsspezifischen Risken im schlimmsten Fall mittlerweile sogar der Totalverlust ihrer Anlage.
Anleger von Medienfonds sollten daher prüfen, ob ihnen Schadenersatzansprüche gegen Anlageberater und Banken zustehen.
„Da die möglichen Schadenersatzansprüche gegen Banken und Anlageberater auf Rückabwicklung der jeweiligen Beteiligungen gerichtet sind, ist die Prüfung dieser Ansprüche immer zu empfehlen“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.
Bei den zuletzt bekannt gewordenen Entscheidungen haben die Gerichte zudem bestätigt, dass sich Anleger etwaige erhaltene Steuervorteile nicht auf die ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche anrechnen lassen müssen. Lediglich die bereits erhaltenen Ausschüttungen sind schadensmindernd zu berücksichtigen, so die Gerichte.
Sofern die Beteiligungen über Darlehen finanziert wurden, sind die Anleger im Rahmen der Schadenersatzverpflichtung auch von diesen Verbindlichkeiten freizustellen.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel. 089 / 552 999 50
Fax. 089 / 552 999 90
kanzlei(at)cllb.de
www.cllb.de