(firmenpresse) - In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Familienrecht die Rechtsbeziehungen zwischen den Eheleuten während des Bestehens der Ehe sowie möglicher Unterhaltsansprüche im Falle einer Trennung beziehungsweise einer Scheidung.
Bei einer Trennung oder Scheidung gilt gerade in den Fällen, in denen Kinder aus einer Ehe hervorgegangen sind, dass gegebenenfalls Unterhalt zu zahlen ist. Das bedeutet aber für den Unterhaltsverpflichteten eine große finanziellen Umstellung. Hierbei ist kompetente Hilfe notwendig: Der Unterhalt muss eingefordert werden und Ansprüche abgewehrt werden. Die Unterhaltsansprüche müssen dem Grunde nach oder der Höhe nach überprüft werden.
Um im die Folgen eines Todesfalls während der Ehe zu gelen sollte ein Testament in Betracht gezogen werden. Gerade weil nach Eintritt des Todesfalls der wahrer Wille nichtmehr erforscht werden kann ist es ratsam sich Fragen des Ebrechts rechtzeitig zu stellen.
Selbst wenn man von den eigenen Eltern oder einem Sozialhilfeträger auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch genommen wird, kann und sollte geholfen werden. Sofern schon ein Unterhaltstitel bestehen, können Abänderungsmöglichkeiten überprüft werden.
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Klaus Simbach
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