(ots) - Die Krise des Schiffsfonds ist noch längst nicht
ausgestanden. Sie wird sich nach Auffassung des Hamburger Fachanwalts
Peter Hahn in diesem Jahr noch weiter verschärfen. Wesentlicher
Grund: die involvierten Banken verlieren zunehmend die Geduld und
drängen - insbesondere bei den in finanzieller Schieflage
befindlichen Schiffsfonds - auf Rückzahlung der Darlehen. Und das hat
schwerwiegende Folgen für die Anleger.
Beim HCI Shipping Select 26 musste für vier
Produkttanker-Gesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt werden.
Betroffen sind die Schiffe "Hellespont Centurion", "Hellespont
Challenger", "Hellespont Charger" und "Hellespont Chieftain". Bei
diesem Fonds haben etwa 1.900 Anleger 63 Millionen Euro an
Kommanditkapital eingezahlt. Beim HCI Shipping Select 28 sind zwei
Schiffsgesellschaften pleite: die "Hellespont Crusader" und die
"Hellespont Commander". Dabei sind etwa 1.000 Anleger mit einem
Kapital von 40 Millionen Euro investiert.
Grund für die beiden Insolvenzen war die Weigerung der beteiligten
Banken, Sanierungskonzepte mitzutragen. Das heißt: Die für die
Sanierung aufgelegten Rettungsfonds müssen jetzt rückabgewickelt
werden. Nach Meinung von Anwalt Hahn war die schlechter werdende
Marktlage für Produkttanker und Plattformversorger und deren
Charterratenverfall schon ab Mitte 2008 absehbar. "Anleger hätten
hierauf im Rahmen eines Prospektnachtrags hingewiesen werden müssen.
Außerdem wurden bei der Innenfinanzierung in den Fremdwährungen
Japanischer Yen und Schweizer Franken unnötige Risiken eingegangen
und später bei schlechter Kursentwicklung nicht gegengesteuert. Ein
solches Verhalten der Geschäftsleitung ist unverantwortlich."
Nach Ansicht von Peter Hahn könnten geschädigte Anleger allerdings
noch ihr Geld retten: "Wer die Schiffsbeteiligungen auf Empfehlung
einer Bank gezeichnet hat, kann bei Falschberatung Schadensersatz
verlangen. Und wenn es keine anleger- und objektgerechte Beratung
gab, Provisionszahlungen verheimlicht und die Prospekte nicht
ausreichend geprüft wurden, hat der Anleger weitere Ansatzpunkte für
Klagen." Hahn wolle jetzt für alle von seiner Kanzlei Hahn
Rechtsanwälte Partnerschaft vertretenen Mandanten ein
Sachverständigengutachten in Auftrag geben, um der HCI Treuhand GmbH
eindeutige Prospektfehler nachweisen zu können. Hahn ist
zuversichtlich, dass die Anleger zu ihrem Recht kommen: "Die
Schadensersatzansprüche gegen die Treuhandkommanditistin sind -
ebenso wie Ansprüche gegen die anlageberatende Bank beziehungsweise
den freien Anlageberater - noch nicht verjährt."
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als "häufig empfohlene Kanzlei" bei
den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.
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