Der Bundesrat hat am 10.02.2012 die Novelle des VIG gebilligt. Verbraucher erhalten künftig (noch) leichteren Zugang zu Informationen über Verbraucherprodukte aller Art, nicht mehr nur über Gesundheitsprodukte wie Lebensmittel, Futtermittel und Kosmetika, sondern z.B. auch über Haushaltsprodukte und andere Produkte, die unter das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz fallen.
(firmenpresse) - Verbraucheranfragen an Behörden sind dabei bis zu einem Aufwand von 250 Euro und im Falle eines Rechtsverstoßes bis zu einem Betrag von 1.000 Euro umsonst.
In verfahrensrechtlicher Sicht wird vieles zu Lasten der betroffenen Unternehmen einfacher, damit Verbraucher schneller und umfassender an Informationen gelangen können. Zugleich werden die Anhörungsrechte der belasteten Unternehmen verkürzt, bei Rechtsverstößen besteht mitunter überhaupt kein Anhörungsrecht mehr.
Gravierend ist auch die künftige Pflicht Herausgabepflicht von amtlichen Kontrollergebnissen der Lebensmittelüberwachung bei allen Messergebnissen, die Grenzwerte betreffen. Der Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses wird hier komplett ausgehebelt. Bei Rechtsverstößen muss zudem die komplette Lieferkette offengelegt werden.
Ferner sieht die VIG-Novelle eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) vor. Danach werden die Behörden in Zukunft verpflichtet, alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen zu veröffentlichen. Auch sonstige Verstöße, z.B. gegen Hygienevorschriften oder die Irreführungsverbote, unterliegen dieser Pflicht, wenn ein Bußgeld in bestimmter Höhe droht.
Das VIG ist ohne Frage ein weiterer Einschnitt in die unternehmerische Freiheit. Durch die Verschärfungen wird die interne Compliance noch bedeutender. Insbesondere Grenzwertproblematiken sollten sorgfältig, ggf. unter anwaltlicher Hilfe, geprüft werden. Zudem werden Unternehmen gehalten sein, die Veröffentlichungstätigkeiten von Behörden genauestens zu überwachen, da vor einer Veröffentlichung nicht immer eine Anhörung stattfinden wird.
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