(ots) - Städte und Gemeinden müssen künftig genau wie
Unternehmen Umsatzsteuer zahlen, wenn sie im Wettbewerb mit Privaten
Leistungen anbieten. Das hat der Bundesfinanzhof in einem gestern
veröffentlichten Urteil entschieden (Aktenzeichen 2011 V R 41/10).
"Während das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz die kommunale
Monopolisierung stärkt, wird das Urteil zu mehr Fairness im
Wettbewerb mit öffentlich-rechtlich organisierten Entsorgern führen.
Es ist völlig konsequent, dass die Kommunen kein
Umsatzsteuer-Privileg beanspruchen dürfen, wenn sie in den Wettbewerb
mit umsatzsteuerpflichtigen Privaten gehen. Das Umsatzsteuerprivileg
war bisher ein Ineffizienz-Puffer für kommunale Entsorger", so Dr.
Thorsten Grenz, CEO der Veolia Umweltservice GmbH, die bereits 2010
eine Studie des Marktforschers Trendresearch gefördert hat, in der
die Auswirkungen einer Umsatzsteuerpflicht für öffentlich rechtliche
Entsorger untersucht worden sind. Der Nettoeffekt - also die
zusätzlichen Einnahmen für Bund, Länder und Gemeinden - dürfte bei
215 bis 241 Mio. Euro liegen. Das Ergebnis der Studie:
Gebührenerhöhungen sind deswegen nicht notwendig. Thorsten Grenz:
"Wir würden uns auf zahlreiche Ausschreibungen der Kommunen freuen
und sind überzeugt, im Wettbewerb dafür sorgen zu können, dass die
Preise eher sinken als steigen. Damit dies auch künftig möglich
bleibt, muss allerdings das wettbewerbsfeindliche
Kreislaufwirtschaftsgesetz geändert werden - notfalls durch ein
Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission."
Die Studie zu den "Auswirkungen der Auflösung des
Umsatzsteuerprivilegs für öffentlich-rechtlich organisierte kommunale
Unternehmen in der Abfallentsorgung" steht hier zum Download zur
Verfügung:
http://ots.de/ppIjZ
Ãœber Veolia Umweltservice:
Veolia Umweltservice GmbH, Hamburg, ist eines der führenden
Entsorgungsunternehmen in Deutschland und weltweit führend im Bereich
Papierrecycling. Wie nur wenige Anbieter deckt das Unternehmen alle
Teilbereiche des Abfallmanagements (feste, flüssige, gewerbliche,
gefährliche und ungefährliche Abfälle) bundesweit ab.
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