Service-Friday: Widerrufsrecht
(firmenpresse) - Nach dem Zweit-Gespräch mit einem unserer Mitarbeiter wird Ihnen die Antragsbestätigung per Einschreiben zugesandt. Sollten Sie innerhalb der zwei-wöchigen Frist nicht widerrufen, informiert die Genossenschaft Ihren Arbeitgeber, damit der staatlich geförderte Aufbau Ihres Kapitals beginnen kann.
Falls Sie sich innerhalb der Frist doch entscheiden sollten, Ihren abgeschlossenen Sparvertrag nicht wahrnehmen zu wollen, können Sie von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch machen. Dieser Widerruf muss auf jeden Fall in schriftlicher Form und rechtzeitig innerhalb der 14 Tage eintreffen. Nur unter diesen Bedingungen ist er rechtsgültig. Die Angabe von Gründen ist bei der Wohnungsbaugenossenschaft nicht notwendig.
Lesen Sie also sorgfältig Ihre Vertragsunterlagen und freuen Sie sich über die maximale Sparzulage. Treffen Sie eine gute Entscheidung für Ihre Zukunft!
Ihre Öffentlichkeitsbauftrage
der GenoKap eG
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:Unternehmensinformation / Kurzprofil:PresseKontakt / Agentur:Bereitgestellt von Benutzer: Wohnungsbaugenossenschaft
Datum: 17.02.2012 - 16:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 576912
Anzahl Zeichen: 968
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ramona Pistone
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Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
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