PresseKat - EANS-News: FORIS AG / Handelsgericht Wien bestätigt erneut Zulässigkeit von Prozessfinanzierung

EANS-News: FORIS AG / Handelsgericht Wien bestätigt erneut Zulässigkeit von
Prozessfinanzierung

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Recht/Prozesse

Bonn, den 21. Februar 2012 (euro adhoc) - Längst gehört die
Finanzierung von Zivilprozessen durch gewerbliche Prozessfinanzierer
auch in Österreich zum prozessualen Standard, wenn es um die
gerichtliche Durchsetzung von hohen Forderungen geht. Erneute
Bestätigung fand diese von der FORIS AG entwickelte Dienstleistung
nun durch das Handelsgericht Wien. In der am 20. Februar 2012
zugestellten Entscheidung befand das Gericht, dass die
Aktivlegitimation des Klägers nicht aufgrund der Finanzierung des
Rechtsstreits wegfalle.

Hintergrund dieser Entscheidung war der Einwand eines
Anlageberatungsunternehmens, das als Beklagte in einem
Schadensersatzprozess behauptete, die von der FORIS AG finanzierte
Klage sei wegen verbotener Rechtsberatung und der Vereinbarung einer
Erfolgsbeteiligung unzulässig. Nach ausführlicher Beweisaufnahme
entschied das Handelsgericht jetzt, die durchgeführte
Prozessfinanzierung beinhalte keine unzulässige Rechtsberatung, FORIS
handle nicht als so genannter "Rechtsfreund" im Sinne des § 879 Abs.
2 des Österreichischen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB). Auch der
Einwand der unzulässigen Vereinbarung eines Erfolgshonorars (Quota
litis) sei verfehlt, so das Handelsgericht in seiner Begründung.

"Wir begrüßen die klare Entscheidung des Handelsgerichts Wien", sagt
Dr. Gerrit Meincke, Leiter der Prozessfinanzierung bei FORIS. "Es
freut uns, dass auch in Österreich - wie in zahlreichen anderen
europäischen Ländern auch - Prozessfinanzierung als sinnvolles
Instrument zur Forderungsdurchsetzung von Rechtsanwälten, Behörden




und Gerichten akzeptiert wird."

Bereits 2004 hatte sich das HG Wien zur Prozessfinanzierung einer
Sammelklage Österreichischer Prägung geäußert und den Einfluss der
Prozessfinanzierung auf die Zulässigkeit der Klage verneint.

Es sei zwar verständlich, dass Beklagtenvertreter auch entgegen ihrer
eigenen rechtlichen Ãœberzeugung immer wieder versuchten,
Gerichtsverfahren durch prozessuale Vorfragen in die Länge zu ziehen.
Die Zulässigkeit der Prozessfinanzierung sei aber hoffentlich jetzt
auch in Österreich abschließend geklärt, so dass man sich in Zukunft
in den finanzierten Verfahren auf den Kern der rechtlichen
Auseinandersetzung konzentrieren könne, hofft Meincke, der das
Verfahren in Wien für die FORIS AG begleitet.

Über FORIS: Die FORIS AG mit Sitz in Bonn wurde 1996 gegründet und
gehört heute in ihren Geschäftsfeldern Prozessfinanzierung,
Vorratsgesellschaften, Limited-Gründungen und Fachübersetzungen
jeweils zu den führenden Anbietern im deutschsprachigen Rechtsmarkt.
Mit der Erfindung der Prozessfinanzierung schließt das Unternehmen
seit 1998 eine Lücke im Rechtssystem. Erstmals gab es einen
Finanzdienstleister mit juristischem Hintergrund, der Kläger bei der
Durchsetzung ihrer Ansprüche finanziell unterstützte. 1999 ging die
FORIS AG in Deutschland an die Börse und ist auch heute noch der
größte konzernunabhängige Prozessfinanzierer in Deutschland.
Finanziert werden Erfolg versprechende Prozesse aus dem gesamten
Zivilrecht ab einem Streitwert von 200.000 EURO. Seit Beginn ihrer
Tätigkeit finanziert FORIS Rechtsstreitigkeiten auch in Österreich
und der Schweiz.

Rückfragehinweis:
Denise Bongardt
FORIS AG
Kurt-Schumacher-Str. 18-20
53113 Bonn
Tel.: 0228-9 57 50 0
Fax: 0228-9 57 50 27
bonn(at)foris.de
www.foris.de

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: FORIS AG
Kurt-Schumacher-Str. 18-20
D-53113 Bonn
Telefon: +49(0)228 9575022
FAX: +49(0)228 9575027
Email: vorstand(at)foris.de
WWW: www.foris.de
Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: DE0005775803
Indizes: CDAX
Börsen: Freiverkehr: Hannover, Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf,
Stuttgart, Regulierter Markt/General Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch


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Datum: 21.02.2012 - 10:08 Uhr
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