Die nächste Stufe der Gesundheitsreform stärkt die Rechte aller Versicherten - auch der privat Krankenversicherten: dies zumindest erhofft sich die Politik. Besondere Vorfreude herrschte bislang bei den Kunden einer privaten Krankenversicherung, die unzufrieden mit ihrem Anbieter waren und die Gesellschaft wechseln wollten, da die angesparten Alterungsrückstellungen dank der Reform zukünftig mitgenommen werden können.
(firmenpresse) - Im Juli hat das Bundesfinanzministerium bekannt gegeben, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe die Alterungsrückstellungen von PKV-Kunden von einem Anbieter zu einem neuen Anbieter portiert werden können.
Die wesentlichsten Ergebnisse:
1) Der Wechsel für alle Personen ist grundsätzlich zwischen dem 01. Januar und 30. Juni 2009 möglich.
2) Privat Versicherte können Ihre Alterungsrückstellungen mitnehmen, wenn Sie in den Basistarif wechseln. Die Höhe der portierbaren Alterungsrückstellungen richtet sich maximal nach dem Umfang des Basistarifes.
3) Die Versicherten müssen anschließend mindestens 18 Monate in diesem Basistarif verweilen, bis sie in eine andere Krankenvollversicherung wechseln können und ihre Alterungsrückstellungen dorthin mitnehmen können.
Neben der grundsätzlich positiv zu bewertenden Möglichkeit, die Rückstellungen mitnehmen zu können und dadurch einen Wechsel des privaten Krankenversicherers zu erleichtern, dürfen mögliche Konsequenzen dieser Reform nicht außer Acht gelassen werden:
PKV-Versicherte haben häufig deutlich bessere Leistungen versichert, als der Basistarif bietet, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Kasse orientiert. Wer über den Basistarif zu einem anderen Anbieter wechseln will, muss mindestens für 18 Monate in diesem verweilen und dementsprechend mit einem GKV-ähnlichen Versicherungsschutz auskommen. Reduziert der Gesetzgeber die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, wird auch der Versicherungsschutz im Basistarif reduziert.
Die 18-monatige Wartezeit hat gleich mehrere bedeutsame Folgen: Sollte sich der Gesundheitszustand des Kunden innerhalb dieser Zeit verschlechtern, kann ein anschließender Wechsel in einen normalen Krankheitskostenvollversicherungstarif erschwert oder sogar unmöglich werden. Der Kunde ist zwei Jahre älter, muss also einen höheren Beitrag für das neue Eintrittsalter bezahlen. Außerdem kalkulieren sämtliche Versicherer auf Grund der Möglichkeit der Alterungsrückstellungen ihre Tarife ab dem 01.01.2009 neu - es wird mit Mehrbeiträgen von etwa 20,- bis 40,- Euro pro Monat für Neukunden gerechnet.
Für viele wechselwillige Privatversicherte dürfte ein Warten im Endeffekt häufig teurer werden, als wenn sie noch in diesem Jahr den Anbieter wechseln würden. Nur bei einem Vertragsabschluss in 2008, wobei je nach Kündigungsmöglichkeit der aktuellen Krankenversicherung der Vertragsbeginn durchaus erst 2009 sein kann, genießt der Versicherte Bestandsschutz und muss den Mehrbeitrag nicht zahlen.
Diplom-Ökonom Karsten Werksnies: „Gerade für Personen, die noch nicht seit etlichen Jahren bei einer Gesellschaft versichert sind, kann sich ein Wechsel der Krankenversicherung in 2008 deutlich stärker lohnen als wenn sie bis 2009 warten. Wir berechnen wechselwilligen privat Versicherten über ein Näherungsverfahren auf Wunsch auch ihre mögliche Beitragsersparnis, wenn Sie überlegen, zuerst in den Basistarif zu wechseln. Meist wird dann schnell klar, dass ein Wechsel ohne Alterungsrückstellungen in 2008 die finanziell bessere Variante ist. Entscheidend ist aber nicht, dass man bloß wechselt, sondern dass man sich auch vom Preis-/Leistungsverhältnis her verbessern kann.“ Eile ist insbesondere bei den Versicherten geboten, die eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Jahresende haben. Diejenigen - und das ist die Mehrheit - sollten sich möglichst kurzfristig unabhängig beraten lassen, denn ihre Kündigungsfrist läuft Ende diesen Monats bereits ab.
Weitere Informationen zur Privaten Krankenversicherung sowie die Möglichkeit einer Anforderung einer unabhängigen Vergleichsberechnung finden Sie auf der Internetseite www.pkv.young-insurance.de .
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