(ots) - Unumkehrbar gezeichnet
Kastration: ein Wort, an dem niemand vorbeilesen kann. Deshalb
konnte das Antifolterkomitee des Europarats sich einiger
Aufmerksamkeit gewiss sein, als es die in Deutschland mögliche
Maßnahme bei Sexualstraftätern rügte. Kastration: Das klingt brutal,
endgültig und unpassend für ein Land, das die Menschenwürde als
unantastbar festschreibt. Aber ganz so einfach ist es nicht. Das
zugrunde liegende Gesetz ist zwar von 1969, seitdem haben Medizin und
Psychologie neue Möglichkeiten entwickelt. Aber dieses Gesetz legt
auch genau fest, unter welchen Bedingungen eine Kastration überhaupt
erst genehmigt wird. Oberster Grundsatz: Der Wunsch muss vom
Sexualstraftäter selbst ausgehen. Der Fall tritt selten ein. Die
Regierung argumentiert mit einer Studie, die von positiver
Langzeitwirkung einer Kastration zeugt. Wem also schadet das
Vorgehen?
Natürlich kann ein betroffener Straftäter nicht wissen, ob er
seinen Schritt einmal bereuen wird. Diese Unumkehrbarkeit ist neben
der möglichen Einstufung der Maßnahme als "erniedrigende Behandlung"
ein Hauptargument der Kommission. Darüber sollte diskutiert werden.
Aber nicht ohne dies im Blick zu behalten: Die Kastration ist in
Deutschland keine Strafe, sondern eine streng geregelte Option, um
weitere Verbrechen zu verhindern. Die Täter dürfen nicht zu Märtyrern
gemacht werden. Es sind ja vielmehr ihre Opfer, die, und zwar völlig
unfreiwillig, unumkehrbar gezeichnet sind.
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