(ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt
die heute ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte, die es als richtungsweisend für den Schutz von
Flüchtlingen auf Hoher See bezeichnet. "Die Menschenrechte enden
nicht an den Außengrenzen der EU, sie gelten auch auf Hoher See", so
Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
"Die Staaten können sich ihren Verpflichtungen auch nicht durch den
Abschluss bilateraler Abkommen entziehen. Diese Klarstellungen des
Gerichtshofes müssen auch von Deutschland im Kontext europäischer
Flüchtlingspolitik beachtet und umgesetzt werden", so Rudolf weiter.
Die Entscheidung sei für die europäische Flüchtlingspolitik von
erheblicher Bedeutung, da alle Mitgliedstaaten der EU Vertragsstaaten
der Europäischen Menschenrechtskonvention seien.
Der Gerichtshof hat einstimmig festgestellt, dass Italien die
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt hat.
Italienische Sicherheitsbeamte hatten im Mai 2009 Flüchtlinge auf
Hoher See gestoppt und auf einem italienischen Militärschiff nach
Libyen zurückgeführt.
Der Gerichtshof hat klargestellt, dass sich die Vertragsstaaten
ihren Verpflichtungen aus den Menschenrechten nicht entziehen können,
indem sie Grenzkontrollen auf die Hohe See vorverlagern. Die Staaten
sind an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden, sobald sie
Hoheitsgewalt ausüben. Das ist der Fall, wenn ihre Schiffe
Flüchtlinge auf Hoher See aufgreifen und verhindern, dass die
Betroffenen ihre Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention
geltend machen können.
Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention hat jeder Mensch,
der Schutz vor schweren Menschenrechtsverletzungen sucht, das Recht
auf Zugang zu einem Verfahren, in dem sein Antrag auf Schutz
individuell geprüft wird. Personen, denen bei Zurückweisung oder
Abschiebung Menschenrechtsverletzungen wie Folter oder unmenschliche
Behandlung drohen, haben ein Recht auf Schutz. Zudem müssen den
Betroffenen im Falle einer Ablehnung ihres Schutzantrages effektive
Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Hendrik Cremer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut,
unterstrich, dass das Urteil in einer Reihe von Entscheidungen stehe,
in denen der Europäische Menschenrechtsgerichtshof die
Mitgliedstaaten der EU an ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen
gegenüber Flüchtlingen erinnern müsse. "Die Entscheidung hat sowohl
Bedeutung für die Rechtssetzungsorgane der EU als auch für ihre
Mitgliedsstaaten. Deutschland muss sich dafür einsetzen, dass die
menschenrechtlichen Standards auf Hoher See und an den Außengrenzen
der EU eingehalten werden", so Cremer. Dazu gehöre auch, dass sich
Deutschland auf EU-Ebene für klare und verbindliche Regelungen
einsetze. Gleichzeitig müssten Mandat und Ausrichtung der
Europäischen Grenzschutzagentur Frontex auf den Prüfstand. "Sofern
nicht eindeutig und effektiv gewährleistet ist, dass die Garantien
der Europäischen Menschenrechtskonvention eingehalten werden, sollte
Deutschland auch jegliche Unterstützung und Beteiligung an
Frontex-Einsätzen einstellen", so Cremer weiter.
Sachverhalt:
Der Gerichtshof hatte in dem Fall (Hirsi und andere gegen Italien)
zu entscheiden, ob es mit der Europäischen Menschenrechtskonvention
vereinbar ist, dass Italien im Mai 2009 südlich von Lampedusa
Flüchtlinge auf Hoher See gestoppt und auf einem italienischen
Militärschiff nach Libyen zurückgeführt hat. Bei den
Beschwerdeführenden handelt sich um 24 Personen aus Somalia und
Eritrea, die ihre Fahrt auf dem Mittelmeer von Libyen aus gestartet
hatten.
Link zum Urteil: http://ots.de/wieyW
Literatur zum Thema:
Ruth Weinzierl/ Urszula Lisson: Grenzschutz und Menschenrechte.
Eine europarechtliche und seerechtliche Studie. Deutsches Institut
für Menschenrechte. Berlin 2007 http://ots.de/OjXUT
Ruth Weinzierl: Menschenrechte an der EU-Außengrenze.
Empfehlungen an die Bundesregierung. Policy Paper, Deutsches Institut
für Menschenrechte. Berlin 2007 http://ots.de/hnQeC
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