(firmenpresse) - München, den 23. Februar 2012: Die Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG ist eine Anlagegesellschaft, die es sich, wie das Unternehmen auf seiner Homepage schreibt, zur Aufgabe gestellt hat, einer breiten Bevölkerungsschicht die Chance zu eröffnen, sich mit relativ kleinen Beiträgen und staatlicher Förderung an einem großen Immobilienvermögen zu beteiligen. Insgesamt sollen hierzu Anlegergelder i.H.v. 240 Millionen Euro eingesammelt werden, wie es in verschiedenen Pressemitteilungen heißt.
So positiv sich die Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG in ihrer Eigendarstellung präsentiert, so problematisch sind teilweise die Umstände des Beitritts der Anleger zur Gesellschaft.
„Denn wie uns mehrere Anleger berichtet haben, hatten diese einen Beitritt zur Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG überhaupt nicht beabsichtigt. Geplant war vielmehr der Abschluss eines Darlehensvertrages. Dies nutzten aber verschiedene Anlageberater aus und erklärten, dass eine Darlehensvergabe nur dann möglich sei, wenn zuvor der Beitritt zur Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG erklärt werde“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. „Nach Beitritt mussten dann die Anleger oftmals feststellen, dass ihnen trotzdem kein Darlehen ausbezahlt wurde.“
Wandten sich die Anleger daraufhin an die Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG und baten um Kündigung oder Stornierung des Vertrages, wurde ihnen mitgeteilt, dass die ordentliche Kündigung gemäß § 7 der Satzung erst nach 5 Jahren möglich sei.
„Auch bei den von uns vertretenen Anlegern war dies zu Beginn nicht anders“, so Rechtsanwalt Luber weiter. „Erst nachdem wir Klage vor dem Amtsgericht München eingereicht hatten, erklärte die Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG schließlich, die Kündigung unserer Mandantin rückwirkend mit sofortiger Wirkung anzunehmen.“
Nachdem sich die Anlegerin in einem ersten Schritt somit von dem Beitritt zur Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG lösen konnte, wird nun das Auseinandersetzungsguthaben ermittelt. Sofern dieses positiv sein sollte, erhält die Anlegerin zumindest einen Teil der von ihr einbezahlten Gelder zurück. Darüber hinaus müssen keine weiteren Einlagen erbracht werden.
Rechtsanwalt Luber empfiehlt allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Christian Luber, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de