PresseKat - Spektakuläres Urteil gegen Commerzbank

Spektakuläres Urteil gegen Commerzbank

ID: 583087

(ots) - Am 27. Februar 2012 hat das Oberlandesgericht
München in einem spektakulären Verfahren ein Urteil verkündet, nach
dem die Commerzbank wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
zweier Fondsgesellschaften zum Schadensersatz verurteilt wurde (AZ.
17 U 1924/11).

Die im Berufungsverfahren wiederholte Beweisaufnahme hat gezeigt,
dass die Mitarbeiter der Commerzbank in völlig unzureichender Weise
für den Verdacht von Geldwäsche sensibilisiert worden waren. Die
Commerzbank hatte im Jahr 2006 einer Vermögensverwalterin, deren
Geschäftsführer wegen desselben Vorganges inzwischen rechtskräftig
wegen Untreue (§ 266 StGB) verurteilt wurde, sowie einer weiteren
Gesellschaft ohne jegliche Bonitätsprüfung zwei Darlehen gewährt und
sich zu deren Besicherung Pfandrechte an dem verwalteten Vermögen der
Fondsgesellschaften einräumen lassen. Diese Pfandrechte hat die Bank
verwertet, nachdem die Zinszahlungen durch die beiden Gesellschaften
(Darlehensnehmerinnen) eingestellt wurden. Auf diese Weise wurden im
Jahr 2006 weit über 1.000 HAT-Anleger geschädigt, die ohnehin in den
1990er Jahren infolge des arglistigen Verhaltens der Initiatoren
sowie des Treuhänders massive Verluste einzustecken hatten.

Im Rahmen der Beweisaufnahme hat sich herausgestellt, dass der
besagte Kundenbetreuer der Commerzbank mit den Grundbegriffen der
Geldwäscheproblematik in keiner Weise vertraut war; seine
Vorgesetzten haben eingeräumt, dass sie über die Problematik der
Geldwäsche mit dem betreffenden Mitarbeiter, der immerhin jahrelang
als Prokurist und Abteilungsleiter bei der Commerzbank beschäftigt
war, kein einziges Mal gesprochen hatten.

In Zeiten, in denen die Bekämpfung von Geldwäsche immer mehr im
Mittelpunkt des öffentlichen Interesses und internationaler
Verpflichtungen steht (siehe nur die dritte Geldwäscherichtlinie




2005/60/EG vom 26.10.2005) kann dieses Urteil durchaus als deutliches
Signal an die Bankenwelt verstanden werden, sich künftig ernsthafter
mit dieser Problematik zu befassen.



Pressekontakt:
Kanzlei Paproth Metzler Dr. Ertel & Partner
zuständiger Sachbearbeiter:
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Ertel, München
Maffeistr. 3/II
80333 München
Tel.: (089) 46 13 85 - 0
Fax: (089) 46 13 85 - 10


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  IACCM veröffentlicht exklusives Interview mit Erik Nordling: Warum wird Vertragsmanagement zum Thema fürs Topmanagement? Vorläufige Jahreszahlen der VR LEASING Gruppe / VR LEASING baut Geschäft mit Volksbanken und Raiffeisenbanken aus
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.02.2012 - 09:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 583087
Anzahl Zeichen: 2527

Kontakt-Informationen:
Stadt:

München



Kategorie:

Banken



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Spektakuläres Urteil gegen Commerzbank"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwälte Paproth Metzler Dr. Ertel & Partner (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Rechtsanwälte Paproth Metzler Dr. Ertel & Partner