(ots) - Der Kölner Kinderrechts-Experte Daniel
Weidner begrüßt die heutige Unterzeichnung des Zusatzprotokolls durch
Familienministerin Schröder in Genf, mit dem die Kinderrechte
weltweit einklagbar werden soll: "Deutschland hat bis 2010 gebraucht,
seine Vorbehalte gegen die 1989 verabschiedete
UN-Kinderrechts-Konvention zurückzunehmen. Jetzt sollte die
Verankerung im Grundgesetz und die Ausstattung der Kinder mit
wirksamen Prozessinstrumenten zügig erfolgen!" Der UN-Ausschuss für
die Rechte des Kindes hat bereits mehrfach die verfassungsrechtliche
Verankerung der Kinderrechte gefordert, zuletzt scheiterte eine
Initiative der SPD dazu im Bundestag.
Weidner, der als Kinder- und Jugendanwalt (in Deutschland seit
2009 im FamFG unter dem sperrigen Titel "Verfahrensbeistand")
zusammen mit dem Frankfurter Rechtsanwalt Björn Seelbach bundesweit
Kinder in Verfahren bei Familiengerichten und bis zum BGH vertritt
und über Erfahrungen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verfügt, hofft auf
baldige erste Erfahrung mit dem neuen Beschwerdeverfahren in Genf, um
die Entwicklung in Deutschland voranzutreiben: "Kinder benötigen mehr
Informationen und leichteren Zugang zu diesen Verfahren. Sie müssen
sich aktiv, unabhängig von ihren Eltern oder gegen ihren Vormund
wehren und in Verfahren, zum Beispiel bei Trennungskonflikten,
einschalten können. Durch eine Aufnahme ins Grundgesetz wäre der
direkte Zugang zum Verfassungsgericht gegeben."
"Bislang hängen die Beiordnung vom Wohlwollen des Jugendamtes oder
des Familienrichters ab, die aber oft befangen sind. Wir brauchen in
Deutschland die Bezeichnung 'Kinder- und Jugendanwalt' und einen
Vermittlungsservice am Kummertelefon," erklären Weidner und Seelbach,
die sich unter anderem einen Namen mit der Durchsetzung der Rechte
einer geistig behinderten Mutter, bei der Erziehung ihrer Kinder
mitwirken zu können, und der Vertretung von Abschiebung bedrohter,
russischer, zur Prostitution gezwungener Kinder gemacht haben.
"Kindeswohl ist nicht gleich Kinderwille", ergänzt Weidner. "Das
von Eltern oder dem Jugendamt in Konfliktsituationen vertretene
Kindeswohl entspricht nicht immer dem Willen des Kindes. Den kann der
Kinder- und Jugendanwalt mit dem Kind und gegebenenfalls seinem
Umfeld herausarbeiten und, notfalls bis zum EuGH oder demnächst nach
Genf, vertreten."
Weitere Informationen und Kontakte unter: www.weidner-kollegen.eu.
Vom BMFSFJ ist für 14 Uhr eine Pressemitteilung vorgesehen.
Für Rückfragen und Rundfunkauftritte stehen als Experten ab 13 Uhr
zur Verfügung:
Pressekontakt:
Dr. Daniel Weidner
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Laudahnstraße 1, D-50937 Köln
+49 221 2836000-2, Fax -0
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+49 151 12582097
An der Dammheide 10, D-60486 Frankfurt a. M.
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