(ots) - Eine notwendige Korrektur, mehr nicht
Zieht den Kreis nicht zu eng, wenn es im deutschen Parlament um
weitreichende Entscheidungen in Milliardenhöhe geht: Das ist die
Kernaussage des Karlsruher Urteils, das aus gutem Grund die Rechte
aller Bundestagsabgeordneten stärkt. Ein Sondergremium zur EU-Krise
mit nur neun Politikern ist den Verfassungsrichtern auch bei
Notmaßnahmen eindeutig zu klein. Diese geringe Zahl lässt sich mit
organisatorischen Fragen nicht begründen und würde faktisch eine
Entmachtung des Parlaments bedeuten.
Die Juristen haben damit Grundsätze der repräsentativen Demokratie
angemahnt. Gleichzeitig behalten sie im Blick, dass in bestimmten
Ausnahmefällen schnelle Beschlüsse notwendig sind, um finanziellen
Schaden abzuwenden. Eine praxisferne Entscheidung, wie es sie aus
Karlsruhe gelegentlich gab, kann man ihnen hier nicht vorwerfen.
Die Verfassungsrichter verlangen eine Korrektur beim
Stabilisierungsmechanismusgesetz, das dem Sondergremium zu viele
Rechte übertragen hat. Darum geht es, um mehr aber auch nicht. Es
wäre daher falsch, das Karlsruher Urteil zu hoch zu bewerten. Es
führt zu einer Präzisierung, mit der alle Beteiligten leben können,
das Finanzministerium und den Bundestagspräsidenten eingeschlossen.
Es ist also alles andere als eine Ohrfeige für die Bundesregierung.
Die Entscheidung politisch auszuschlachten oder als Schlappe für die
Koalition zu bezeichnen ist übertrieben.
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