(ots) - Ein Meilenstein
Hunger, Unterernährung, Missbrauch, Prostitution, Kriminalität:
Viele Millionen Kinder, die in Slums und unterentwickelten ländlichen
Regionen aufwachsen, sehen einer düsteren Zukunft entgegen. Ihre Not
schreit zum Himmel, doch kaum jemand hört sie. Umso erfreulicher ist
die Nachricht, dass 18 Staaten, unter ihnen Deutschland, einen Zusatz
zur UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben, mit dem Kinder ein
Beschwerderecht bei den Vereinten Nationen erhalten. Es ist ein
Meilenstein im Kampf um Menschenrechte. Zehn Grundrechte listet die
Konvention auf, darunter das Recht auf Gesundheit, Bildung sowie eine
gewaltfreie Erziehung. Doch was nutzt all das, wenn es kein
Klagerecht gibt?
Dass sich dies nun ändert, ist überfällig. Es wird aber noch Jahre
dauern, bis die Neuregelungen Früchte tragen. Denn zunächst folgt ein
langes Ratifizierungsverfahren in den Staaten. Zudem sollen
Beschwerdeführer, so es denn eine funktionierende Justiz gibt,
zunächst alle Rechtsmittel im eigenen Land ausschöpfen, bevor die UN
tätig werden. Im Übrigen bleibt dann immer noch die Frage, ob die
wirtschaftlichen und politischen Umstände vor Ort überhaupt
Verbesserungen für Kinder zulassen. Kurzum: Angesichts der massiven
Probleme in den Entwicklungsländern sowie der gleichzeitigen Neigung
der Industriestaaten, sich mit sich selbst zu beschäftigen, wird sich
am Elend eines großen Teils der Menschheit so schnell nichts ändern.
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