PresseKat - Mietkaution kann mit Miete verrechnet werden, wenn diese nicht ordnungsgemäß vom Vermieter angeleg

Mietkaution kann mit Miete verrechnet werden, wenn diese nicht ordnungsgemäß vom Vermieter angelegt wurde

ID: 585271

Wenn der Vermieter in die geleistete Kaution nicht sicher und getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegt, hat der Mieter das Recht, die laufenden Mietzahlungen bis zur Höhe der eingezahlten Kaution zurückzubehalten. Dies entschied das Amtsgericht in Bremen.

(firmenpresse) - In dem hiesigen Rechtsfall baten die Mieter ihre Vermieterin schriftlich, Ihnen Auskunft darüber zu geben, dass die Mietkaution sicher und separat vom übrigen Vermögen der Vermieterin angelegt ist. Die Vermieterin legte als Nachweis eine Kontobestätigung vor, auf der zwar der richtige Betrag angelegt war, aber als Kontoinhaber war namentlich die Vermieterin genannt.

Die Mieter entschieden sich daraufhin, die Miete entsprechend in Höhe der geleisteten Kaution zurückzubehalten. Das Gericht entschied nun, dass dies rechtens ist. Die Vermieterin habe die Mietkaution nicht separat von ihrem Vermögen angelegt, bzw. keinen Nachweis hierzu erbracht, denn die Kontobestätigung auf den Namen der Vermieterin genügt diesen Anforderungen nicht.

Im Übrigen kann die Problematik bei einer nicht separat getrennt vom Vermögen der Vermieterin angelegten Kaution sogar so weit gehen, dass dies strafrechtlich relevant wird. Ein derartiges Verhalten könnte Tatbestände einer Veruntreuung erfüllen. Dies war jedoch nicht Gegenstand der Gerichtsverhandlung und müsste daher eigens betrachtet werden.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Im Bereich Immobilienrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten in allen rechtlichen Fragen rund um die Immobilie. Zu unseren Tätigkeits- und Beratungsschwerpunkten gehören:

Erwerb, Veräußerung, Vermarktung von Immobilien:
- Grundstücksrecht
- mmobilienkaufrecht
- Bauträgerkauf und Baumodelle

Nutzung von Immobilien:
- Gewerbemietraum- und Pachtrecht
- Mietrecht
- WEG-Recht

Betreuung rund ums Bauen:
- Baurecht nach BGB und VOB
- Architekten- und Ingenieurrecht
- Maklerrecht
- Nachbarschaftsrecht



drucken  als PDF  an Freund senden  „Schrottimmobilien“ und kein Ende? GARBE Logimac AG – Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgericht steht an. Die Anleger können hoffen!
Bereitgestellt von Benutzer: hobergroup
Datum: 29.02.2012 - 19:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 585271
Anzahl Zeichen: 1383

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Rechtsberatung (privat)


Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mietkaution kann mit Miete verrechnet werden, wenn diese nicht ordnungsgemäß vom Vermieter angelegt wurde"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Kanzlei Becker, Rechtsanwalt Immobilien- und Mietrecht, München (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Kanzlei Becker, Rechtsanwalt Immobilien- und Mietrecht, München