Kein Datenaustausch ohne Datenschutz
(pressrelations) -
Zum Entwurf eines Gesetzes über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion im Innenausschuss Frank Hofmann:
Ziel dieses Gesetzentwurfs ist die Umsetzung des EURahmenbeschlusses (sogenannte Schwedische Initiative) von 2006.
Danach sollen an die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb der EU keine höheren Anforderungen gestellt werden als auf nationaler Ebene für den Datenaustausch zwischen Polizei und Strafverfolgungsbehörden gelten. Zudem ist die Umsetzung des Rahmenbeschlusses vom 27. November 2008 zum Schutz personenbezogener Daten bei der Zusammenarbeit der Justizbehörden in Strafsachen im Entschließungsantrag gefordert und im Änderungsantrag vorgesehen.
Der Entschließungsantrag macht deutlich, dass es noch große Defizite im Datenschutzbereich bei dem EU-weiten Austausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden gibt. Die Datenschutzstandards in der EU sind bisher weder einheitlich, noch vergleichbar.
Man kann nicht erst die Zustimmung zum Austausch dieser Daten geben und dann ein einheitliches und hohes Datenschutzniveau fordern.
Im Entschließungsantrag sind lediglich Ziele beschrieben. Für die SPD sind der Informationsaustausch einerseits und der Datenschutz andererseits zwei Seiten einer Medaille. Wir können nicht die eine Seite der Medaille prägen und die Rückseite erst einmal frei lassen. Beides gehört zusammen. Deshalb gibt es keine Zustimmung für den Gesetzentwurf, den Änderungsantrag und den Entschließungsantrag ohne angemessenen Datenschutz in allen EU-Ländern. Die SPDBundestagsfraktion stimmt damit mit den Ausführungen des Bundesdatenschutzbeauftragten im Innenausschuss überein.
Ein offenes Scheunentor ist weiterhin die Weitergabe an Drittstaaten.
Bereits 2008 war die Umsetzungsfrist für diesen Rahmenbeschluss abgelaufen.
Jetzt eilt es der Bundesregierung. Sie hat jedoch in der Zwischenzeit nichts getan, um das gemeinsame hohe Datenschutzniveau in allen EU-Staaten zu installieren. Ein einheitliches Mindestniveau wäre der kleinste gemeinsame Nenner.
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