(ots) - Die gute Konjunktur schlug sich auch im zweiten
Halbjahr 2011 in den Tarifabschlüssen nieder. Wie schon in der ersten
Jahreshälfte 2011 beschlossen die Tarifvertragsparteien für viele
Wirtschaftszweige Tariferhöhungen von 3,0 % und mehr. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, enthielten einige
dieser Tarifabschlüsse jedoch Regelungen, die es Unternehmen
ermöglichen, aus betriebsspezifischen Gründen Tariferhöhungen zu
verschieben oder Einmalzahlungen zu kürzen.
Die Tarifverdienste der Beschäftigten in der holz- und
kunststoffverarbeitenden Industrie stiegen ab November 2011 um 4,0 %
und in der Eisen- und Stahlindustrie ab Dezember 2011 um 3,8 %. In
der westdeutschen Bekleidungs- und Textilindustrie wurde eine
Tariferhöhung um 3,6 % ab Oktober 2011 vereinbart. Allerdings können
Betriebe die Tariferhöhung bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten bis
zum 30. April 2012 auf bis zu 1,5 % absenken. Bei guter
wirtschaftlicher Lage konnten die Betriebe die Tariferhöhungen um bis
zu sieben Monate vorziehen. In der Kautschukindustrie stiegen die
Tarifverdienste ab Januar 2012 um 3,0 %. Die vereinbarte
Einmalzahlung von 200 Euro kann bei tiefgreifenden Schwierigkeiten in
den Betrieben entfallen.
Im Einzel- sowie im Groß- und Außenhandel übernahmen die
Tarifvertragsparteien mehrerer Bundesländer die Pilotabschlüsse aus
Baden-Württemberg vom Frühjahr 2011. Die Abschlüsse sahen
Tarifsteigerungen von 3,0 % ab Sommer 2011 und Stufenerhöhungen für
2012 vor. Auch im Versicherungsgewerbe, im Garten-, Landschaft- und
Sportplatzbau, im privaten Verkehrsgewerbe in Hessen und in der
westdeutschen Systemgastronomie wurden für 2011 Tariferhöhungen von
3,0 % oder mehr und Stufenerhöhungen für 2012 vereinbart.
Ein deutlich niedrigerer Tarifabschluss wurde in der
Druckindustrie erzielt. Die Tarifverdienste werden ab August 2012 um
2,0 % steigen, für April 2011 bis Juli 2012 wurde eine einmalige
Pauschale von 280 Euro vereinbart. Redakteure und Redakteurinnen an
Tageszeitungen erhalten eine Tarifsteigerung von 1,5 % ab Mai 2012
sowie eine einmalige Pauschale von 200 Euro. Bei wirtschaftlichen
Schwierigkeiten können allerdings Urlaubsgeld und Jahressonderzahlung
ganz oder teilweise gestrichen und die bezahlte Arbeitszeit reduziert
werden. Andere vergleichsweise niedrige Tariferhöhungen im zweiten
Halbjahr 2011 resultierten noch aus Abschlüssen aus dem Jahre 2010,
wie beispielsweise im Hotel- und Gaststättengewerbe
Nordrhein-Westfalen (1,8 %) und im Öffentlichen Dienst des Bundes und
der Gemeinden (0,5 %).
Eine Übersicht samt Schaubild über die aktuellen Tarifabschlüsse
und eine Zusammenstellung ausgewählter Öffnungsklauseln ist im
Internetangebot unter www.destatis.de (--> Verdienste und
Arbeitskosten --> Tarifverdienste) abrufbar. Detaillierte Daten zu
Tarifverdiensten in verschiedenen Branchen, Regionen und Berufen, zu
Mindestlöhnen sowie zu wichtigen tariflichen Regelungen, wie
Arbeitszeit oder Urlaubsgeld, sind in der Tarifdatenbank unter
www.destatis.de/tarifdatenbank verfügbar. Zudem stehen im Bereich
Publikation "Tarifverdienste" eine Sonderveröffentlichung über
Verdienste im Öffentlichen Dienst und spezielle Brancheninformationen
zur Verfügung.
Eine Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung
unter www.destatis.de.
Weitere Auskünfte gibt:
Sabine Lenz, Telefon: (0611) 75-3539, www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse(at)destatis.de