(ots) - In Deutschland hat der Arbeitsschutz ein hohes
Niveau, trotzdem ereigneten sich nach Angaben der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) im Jahr 2010 fast eine Million
meldepflichtige Arbeitsunfälle. Unternehmer in Betrieben mit mehr als
zehn Mitarbeitern stehen in diesem Jahr durch die Umsetzung der DGUV
Vorschrift 2 (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) im
Hinblick auf die Sicherheit der Beschäftigten stärker in der Pflicht
als bisher. Denn die neue Grundlage für den betrieblichen Arbeits-
und Gesundheitsschutz besteht aus der allgemeinen Grundbetreuung
sowie einer betriebsspezifischen Komponente, die der Unternehmer
eigenverantwortlich ermittelt. Werner Lüth, Sicherheitsingenieur bei
TÜV Rheinland: "Um den veränderten Ansprüchen gerecht zu werden, kann
eine einmalige Unterstützung hilfreich sein." Eine Compliance Analyse
der betrieblichen Sicherheit durch TÃœV Rheinland zeige
beispielsweise, welche Leistungen zur betriebsspezifischen Betreuung
sinnvoll und notwendig sind.
Im Rahmen der Compliance Analyse sichten die Experten Dokumente
zur Arbeitssicherheit, führen Gespräche mit dem Unternehmer und
Mitarbeitern und besichtigen bei einer Betriebsbegehung die
verschiedenen Unternehmensbereiche. So entsteht eine umfassende
Momentaufnahme, die alle Aspekte der betrieblichen Sicherheit
erfasst. Daraus leiten die unabhängigen Experten Handlungsbedarf im
Hinblick auf die betriebliche Sicherheit und den Gesundheitsschutz ab
und helfen, Risikopotenziale zu gewichten. Zudem zeigt das Ergebnis,
wo noch Optimierungsbedarf besteht.
"Für Mitarbeiter bedeutet diese genaue Analyse durch TÜV
Rheinland, dass Gesundheitsgefahren und Sicherheitsrisiken im
betrieblichen Umfeld zielgerichtet erkannt und minimiert werden. Auch
die Unternehmer profitieren: Ihnen hilft das Angebot, ihrer
erweiterten Verantwortung nachzukommen und für sich selbst
Rechtssicherheit zu schaffen. Denn im schlimmsten Fall könnte ein
Unternehmer bei einem Arbeitsunfall haftbar gemacht werden, wenn
Versäumnisse im Hinblick auf die Arbeitssicherheit vorliegen",
resümiert Lüth. Auch sei damit zu rechnen, dass die
Unfallversicherungsträger in den Unternehmen unangemeldete Kontrollen
durchführen.
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