PresseKat - MS Blanche Schifffahrtsgesellschaft in schwerer See – kommt der Totalverlust?

MS Blanche Schifffahrtsgesellschaft in schwerer See – kommt der Totalverlust?

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CLLB Rechtsanwälte empfehlen den Anlegern eventuelle Schadensersatzanspüche zu prüfen

(firmenpresse) - Berlin, 02.03.2012 – Wieder droht ein Schiffsfonds zu kentern. Diesmal hat es die MS „Blanche“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co KG erwischt. Die Anleger wurden aufgefordert, erhebliche Nachschüsse zu leisten.

Fremdwährungskredite in Japanischen Yen und ungünstige Wechselkursentwicklungen sollen mit zu der Schieflage des Fonds beigetragen haben. Trotz zunächst planmäßiger Chartereinnahmen seien hohe Verluste aufgelaufen. Zusätzlich sind die weltweiten Charterraten in den letzten Jahren eingebrochen als Folge von Wirtschaftskrise und immer mehr Transportkapazitäten: die Erlöse aus dem aktuellen Chartervertrag mit der Rudolf A. Oetker KG sollen momentan nicht kostendeckend sein.

Der Verkehrswert des Schiffes soll inzwischen unter die Höhe der offenen Darlehensverbindlichkeiten gesunken, weshalb die finanzierende Bank nach Mitteilungen in den Medien nicht mehr stillhält, sondern einen Nachschuss fordert. Ein entsprechendes, auf einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung beschlossenes Sanierungskonzept soll den Fonds retten. Ob dies wirklich gelingt, wird erst die Zukunft zeigen. Erste zweifelnde Stimmen haben sich im Internet gemeldet. Sie halten die im Sanierungsplan angenommenen Preissteigerungen für zu optimistisch.

Anleger sollten in dieser für den Fonds dramatischen Situation unverzüglich prüfen, welche Handlungsoptionen sich ihnen bieten. Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät allen Anlegern, auch eventuelle Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlagebratung in den Blick zu nehmen und von spezialisierten Rechtsanwälten zeitnah prüfen zu lassen, ob im individuellen Fall solche Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können. Gelänge dies, so würden der Anleger die Beteiligung auf den Berater übertragen und im Gegenzug von diesem finanziell so gestellt werden, als hätte er sich nie an dem Fonds beteiligt. Die Sorgen um die Zukunft seines eingesetzten Geldes wäre der Anleger damit los.





Rechtsanwalt Hendrik Bombosch weist weiter darauf hin, dass die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und –durchsetzung in vielen Fällen von vorhandenen Rechtsschutzversicherungen übernommen werden.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.



PresseKontakt / Agentur:

Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: bombosch(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 02.03.2012 - 12:37 Uhr
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