(ots) - Ende Februar wurde der
Bundesentgelttarifvertrag über Löhne, Gehälter und
Ausbildungsvergütungen für die Beschäftigten des Abbruch- und
Abwrackgewerbes unterzeichnet. Damit ist die bereits im Oktober 2011
vom Fachverband Betonbohren und -sägen in Tarifgemeinschaft mit dem
Deutschen Abbruchverband erarbeitete Tarifvereinbarung mit der IG BAU
jetzt rechtskräftig. "Bei der Ausgestaltung der Lohngruppen
insbesondere der beiden untersten Mindestlohngruppen orientieren wir
uns am Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe", erklärt Dr. Georg Rachor,
Leiter des Tarifausschusses im Fachverband. "Außerdem wurde
vereinbart, eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) auf der
Grundlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes für ihre gesamte Lohntafel
zu beantragen. Sollte dies politisch nicht durchsetzbar sein, wird
man sich gemeinsam zumindest um eine AVE der Lohngruppen I und II
bemühen."
Der Tarifvertrag gilt zunächst zwingend zwischen Fachbetrieben,
die Mitglied im Fachverband sind, und ihren gewerkschaftlich
organisierten Arbeitnehmern mit sozialversicherungspflichtiger
Tätigkeit sowie den Auszubildenden. "Mit der Beantragung der
Allgemeinverbindlichkeit wollen wir mit einem Mindestlohn in ganz
Deutschland Wettbewerbsgleichheit schaffen und ein Lohn- und
Preisdumping vermeiden". so Dr. Rachor. "So sind die Lohnerhöhungen
zweistufig vereinbart und an die Antragstellung der AVE geknüpft.
Insgesamt haben wir für den erarbeiteten Kompromiss hart gerungen und
dabei auch den immer noch herrschenden Preisdruck trotz guter
Auftragslage berücksichtigt."
Konkret geht es um eine maßvolle Erhöhung der Tarifstundenlöhne
der Lohngruppen I und II um jeweils 0,20 Euro und um eine lineare
Lohn- und Gehaltserhöhung um 2,5 Prozent - rückwirkend zum 1.
November 2011. Tritt die AVE in Kraft, folgen weitere Lohnerhöhungen:
in den Gruppen I und II auf das Niveau des Mindestlohns West Bau in
Höhe von 11,05 Euro bzw. 13,40 Euro sowie für die Lohngruppen drei
bis sieben um 2,5 Prozent ab 1. Juli 2012 und weitere zwei Prozent ab
1.Juli 2013, wenn die AVE für die gesamte Lohntafel erfolgt ist.
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Bernd Horlbeck
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